Abstimmung zur Individualbesteuerung: Sollen Ehepaare und Konkubinatspaare gleich behandelt werden?
Die Schweiz stimmt am 8. März über die Einführung der Individualbesteuerung für Ehepaare ab. Die Reform soll der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren ein Ende setzen. Für die Gegnerinnen und Gegner schafft die Reform jedoch besonders für traditionelle Familien neue Ungleichheiten.
Was steckt genau hinter dem Gesetzesentwurf?
Beim Bundesgesetz über die IndividualbesteuerungExterner Link handelt es sich um einen indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats zu einer Volksinitiative, die von den FDP-Frauen eingereicht wurde. Der Gegenvorschlag wurde in der ersten Jahreshälfte 2025 von beiden Parlamentskammern knapp angenommen (98 zu 96 Stimmen im Nationalrat, 23 zu 22 im Ständerat).
Nach einer hitzigen Debatte wurde der Gesetzentwurf von einer Mehrheit aus Sozialdemokraten, Grünen, FDP und Grünliberalen gutgeheissen. Mitte und SVP sprachen sich vehement dagegen aus.
Es ist dies das erste Mal seit 25 Jahren, dass ein Vorschlag zur individuellen Besteuerung vom Parlament angenommen wurde, alle früheren Vorschläge waren gescheitert.
Was bringt die Reform?
Verheiratete Paare werden heute auf Grundlage einer einzigen Steuererklärung gemeinsam besteuert – Einkommen und Vermögen beider Eheleute werden zusammengerechnet. Je nach Aufteilung des Einkommens zwischen den Eheleuten kann dies zu einer höheren oder niedrigeren Steuerbelastung führen als bei einem unverheirateten Paar.
Die vom Parlament verabschiedete Reform sieht nun vor, dass für verheiratete Paare die gleiche Steuergrundlage zur Anwendung kommt wie bei unverheirateten Paaren. Künftig würden beide Eheleute getrennte Steuererklärungen ausfüllen und somit zu einem Steuersatz besteuert, der sich allein nach ihrem jeweiligen Einkommen richtet.
Die Individualbesteuerung würde auch für die Kantons- und Gemeindesteuern gelten und das aktuelle System mit Steuerabzügen für verheiratete Paare ersetzen.
Wer hat das Referendum ergriffen?
Gegen den Gegenvorschlag sind zwei separate ReferendenExterner Link zustande gekommen. Eine überparteiliche konservative Allianz aus Mitte, SVP, Evangelischer Volkspartei (EVP) und Eidgenössisch-Demokratischer Union (EDU) hat mehr als 65’000 gültige Unterschriften gegen die Reform eingereicht. Die Allianz, die auch vom Schweizer Bauernverband und verschiedenen Familienverbänden unterstützt wird, bezeichnet den Gesetzesvorschlag als «Steuerschwindel».
Gleichzeitig kam mit der Unterstützung von zehn Kantonen (St. Gallen, Obwalden, Wallis, Appenzell Innerrhoden, Schwyz, Aargau, Uri, Nidwalden, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden) auch das Kantonsreferendum zustande. Dieses Instrument der direkten Demokratie, das seit 1874 in der Verfassung steht, ist nun erst zum zweiten Mal überhaupt zustande gekommen.
Wie argumentieren die Gegner der Reform?
Für die konservative Allianz bedeutet der Gesetzesvorschlag einen Angriff auf das traditionelle Familienmodell. Sie argumentieren, dass verheiratete Paare, bei denen beide Eheleute in ähnlichem Umfang erwerbstätig sind und ein ähnliches Einkommen haben, am meisten von der Reform profitieren würden.
Hingegen hätten Ehepaare mit einem einzigen hohen Einkommen das Nachsehen. Die unbezahlte Hausarbeit eines der beiden Ehepartner:innen – in der Regel der Frau – werde steuerlich benachteiligt, obwohl sie eigentlich mehr Anerkennung verdient hätte.
Aus Sicht der Reformgegner wird mit der Individualbesteuerung zudem ein «bürokratisches Monster» geschaffen. Sie würde zu 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen pro Jahr und damit zu erheblichen Mehraufwand und -kosten für die Steuerbehörden führen.
Welche Argumente sprechen für die Individualbesteuerung?
Die FDP-Frauen, auf die der Gesetzesvorschlag zurückgeht, preisen die Individualbesteuerung als wichtigste Reform im Bereich der Gleichberechtigung seit Jahrzehnten, denn sie stellt alle Paare gleich, unabhängig von ihrer Lebensform.
Für die Befürworter:innen stellt die Individualbesteuerung für Frauen einen Anreiz dar, mehr zu arbeiten, wodurch sich ihre Karriereaussichten und ihre berufliche Vorsorge verbessern. Die Reform würde auch dazu beitragen, den Fachkräftemangel zu entschärfen, der vielen Branchen in der Schweiz zu schaffen macht. Der Bundesrat schätzt, dass bei einer Annahme der Reform bis zu 44’000 zusätzliche Vollzeitstellen besetzt werden könnten.
Das aktuelle System der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren benachteilige Doppelverdienerhaushalte, wobei das zweite Einkommen oft dasjenige der Frau ist, so die Befürworter:innen. Dies ist einer der Gründe, warum fast 60% der berufstätigen Frauen in der Schweiz einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, womit die Schweiz in Europa fast an der Spitze steht.
Welche Steuerausfälle hätte die Reform zur Folge?
Die Frage der Steuerausfälle für den Bund war im Parlament heftig umstritten, namentlich zwischen der FDP und der SP, die in Steuerfragen in der Regel gegensätzliche Positionen vertreten. Schliesslich konnte man sich auf einen Kompromiss in der Höhe von 600 Mio. Franken pro Jahr einigen. Gemäss den von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erstellten SzenarienExterner Link werden 50% der Steuerzahler weniger, 36% gleich viel und 14% mehr Steuern bezahlen müssen.
Was passiert, wenn die Reform abgelehnt wird?
In der parlamentarischen Debatte wurde häufig auf ein weiteres Volksbegehren verwiesen, auf die Initiative der Mitte mit dem Titel «Für faire SteuernExterner Link».
Diese Initiative will das Prinzip der gemeinsamen Veranlagung für die direkte Bundessteuer in der Verfassung verankern. Damit verheiratete Paare nicht benachteiligt werden, würde die Steuerbehörde für die Veranlagung zwei verschiedene Modelle vergleichen: einerseits das Modell der gemeinsamen Veranlagung und andererseits dasjenige für unverheiratete Personen. Die Berechnungsmethode mit der niedrigeren Steuerbelastung würde dann zur Anwendung kommen.
Bundesrat und Nationalrat haben sich bereits gegen diese Initiative ausgesprochen. Bevor es jedoch zu einer Volksabstimmung kommen kann, muss auch der Ständerat noch darüber befinden. Unabhängig vom Abstimmungsergebnis am 8. März ist die Debatte über die Besteuerung von Ehepaaren also noch lange nicht zu Ende.
Unser Erklärvideo zur Abstimmungsvorlage:
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Editiert von Pauline Turuban; Übertragung aus dem Französischen: Lorenz Mohler/cm
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