
Erste Hochrechnung: 58% Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts
Lange sah es nach einem knappen Rennen aus. Jetzt zeigt die erste Hochrechnung: Eine Mehrheit von 58% befürwortet die Abschaffung des Eigenmietwerts.
(Dieser Artikel wird am Abstimmungssonntag laufend aktualisiert.)
Beim Eigenmietwert wurde ein spannendes Rennen erwartet. Je länger der Abstimmungskampf dauerte, desto mehr nahm die Zustimmung zur Vorlage über die kantonalen LiegenschaftssteuernExterner Link ab.
Doch schon die ersten Prognosen am Abstimmungssonntag sagten die Abschaffung des Eigenmietwerts voraus. Die erste Hochrechnung zeigt 58% Ja für die Annahme der Vorlage. Der Fehlerbereich liegt bei plus/minus drei Prozentpunkten.
Zwei Wochen vor der Abstimmung waren nur gerade 51% der Befragten der zweiten SRG-Umfrage für eine Abschaffung des Eigenmietwerts. Bei den Schweizer:innen im Ausland befürworteten nur 49% die Vorlage.
Das Forschungsinstitut gfs.bern sprach zwar von einem Nein-Trend, schätzte die Argumente der Befürworter:innen aber als überzeugender ein – und sie scheinen gewirkt zu haben. Der Eigenmietwert ist ein emotionales Thema, den Befürworter:innen ist es gelungen, im Schlussspurt noch viele Wähler:innen zu überzeugen und mobilisieren.

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Eigenmietwert: Soll die Schweiz dieses System abschaffen?
Darum geht es beim Eigenmietwert
Wer in der Schweiz ein Eigenheim besitzt, muss den sogenannten Eigenmietwert versteuern. Der Eigenmietwert ist eine Schweizer Besonderheit; ein fiktives Einkommen, das man beim Vermieten der Immobilie erwirtschaften könnte. Die Steuer soll den Vorteil gegenüber Mietenden ausgleichen. Den genauen Betrag des Werts legen die Kantone fest, er beträgt in der Regel mindestens 60% der marktüblichen Miete.
Die vom Parlament verabschiedete Gesetzesänderung sieht vor, dass auch Steuerabzüge für Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten wegfallen würden. Die Bergkantone haben sich gegen die Abschaffung des Eigenmietwerts gewehrt, da ihnen Steuereinnahmen von Zweitwohnungen entgehen würden.
Das Parlament hat eine Verfassungsänderung beschlossen, die eine Liegenschaftssteuer für selbstgenutzte Zweitwohnungen vorsieht. Da eine Änderung der Verfassung dem obligatorischen Referendum obliegt, kommt es zur Abstimmung, die neben dem Volksmehr auch das Ständemehr erfordert. Auf dem Abstimmungszettel taucht der Begriff «Eigenmietwert» deshalb nicht auf; die Vorlage trägt offiziell den Titel «Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften».
Hier geht es zur Übersicht über den Abstimmungssontag vom 28. September 2025:

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Resultate der Abstimmungen vom 28. September in der Schweiz
Eigentümer:innen gegen Mietende
Der Eigenmietwert ist bei Immobilienbesitzer:innen nicht beliebt, der Hauseigentümer- sowie der Gewerbeverband sind für die Vorlage. Bei den Parteien empfehlen die SVP, die FDP, die Mitte und die EVP die Annahme der Vorlage.
Die SP, die Grünen sowie der Mieterverband sprechen sich für ein Nein aus. Die Grünliberalen haben Stimmfreigabe beschlossen.

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Eigenmietwert-Abstimmung: Das sind die Konfliktlinien
Beim Eigenmietwert ist auch ein deutlicher Röstigraben festzustellen. Während die Abschaffung in der Deutschschweiz mehr Zustimmung findet, wird sie in der Romandie deutlich abgelehnt.
Schliesslich ist der Eigenmietwert auch ein Streitpunkt zwischen Eigentümer:innen und Mietenden. Wobei in der Schweiz 60% zur Miete leben. Doch diejenigen mit Eigentum gehen erfahrungsgemäss zahlreicher an die Urne.
Das sind die Argumente
Die Befürworter:innen sehen in der Abschaffung des Eigenmietwerts eine Entlastung für Eigenheimbesitzer:innen, insbesondere für Rentner:innen. Zudem werde das Steuersystem einfacher und die bisherigen Fehlanreize – hohe Hypotheken möglichst lange zu behalten – würden beseitigt.
Gegner:innen warnen vor Milliardenverlusten bei den Steuereinnahmen von Bund und Kantonen. Mietende könnten gegenüber Hausbesitzenden benachteiligt werden, und der Wegfall der Abzüge für Unterhalt und Schuldzinsen könnte Investitionen in Immobilien bremsen.

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Eidgenössische Abstimmungen: Die wichtigsten Infos – speziell für Sie zusammengestellt
Die heutige Abstimmung könnte das letzte Kapitel eines jahrelangen Kampfs sein. Bereits dreimal – 1999, 2004 und 2012 – wurde die Abschaffung des Eigenmietwerts abgelehnt.
Zweimal waren es Initiativen der Hauseigentümer:innen, dieses Mal hat der Hauseigentümerverband eine Rekordsumme von sieben Millionen FrankenExterner Link für die Kampagne ausgegeben.

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