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Neun Franken zur Sanierung der Pensionskassen

Das Bundesamt für Sozialversicherung lehnt den von den Sozialdemokraten verlangten Aufschub von Sanierungsmassnahmen bei Pensionskassen in Unterdeckung ab. Solche Massnahmen würden die Wirkung der Konjunkturpakete beeeinträchtigen, heisst es.

Das Gesetz verpflichtet Kassen in Unterdeckung, sich innert fünf bis sieben Jahren zu sanieren. Dazu stehen mehrere Massnahmen zu Verfügung, wie das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) festhält.

Das BSV befasst sich in einem Bericht mit Sanierungsbeiträgen von Arbeitnehmenden und Arbeitgeber und mit der Minder- sowie Nullverzinsung der Guthaben.

Wegen der Finanzkrise befinden sich rund 60 Prozent der Pensionskassen in Unterdeckung. Dies bedeutet, dass sie nicht alle Forderungen decken könnten, wenn diese auf einmal fällig würden.

Zwar könnten Sanierungsbeiträge theoretisch die Konjunktur bremsen, stellte das BSV fest. Bei geschätzten Beiträgen von bis zu 360 Millionen Franken falle die Zusatzbelastung aber marginal aus. Am Monatslohn eines Angestellten dürfte sie sich mit rund 9 Franken auswirken. Der Konsum dürfte um 0,03 Prozent abnehmen.

Wenn hingegen die Pensionskassen saniert würden und damit die Altersvorsorge gesichtert sei, würden die Leute aufs Sparen verzichten und die Konjunktur so ankurbeln.

swissinfo.ch und Agenturen

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Zweite Säule

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Berufstätige, die über 19’350 Franken pro Jahr verdienen, müssen einer Pensionskasse angeschlossen sein. Die Beiträge dieser zweiten Säule werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern geleistet. Das angehäufte Kapital wird später in Form einer Rente oder von Kapital zurückbezahlt. Es dient auch zur Aufbesserung einer Rente im Fall von Invalidität oder wird im Todesfall…

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