St. Galler Regierung will mehr Geld für die PFAS-Folgen
Die St. Galler Regierung will einen bereits bewilligten Sonderkredit für Massnahmen gegen die PFAS-Belastung von Landwirtschaftsböden verdoppeln. Bisher standen fünf Millionen Franken zur Verfügung.
(Keystone-SDA) Der Kanton finanziere bereits Massnahmen zur Senkung der Belastung und verhindere existenzbedrohende Notlagen, falls ein Betrieb aufgegeben werden müsse, teilte das Volkswirtschaftsdepartement am Donnerstag mit. Zudem beteilige sich der Kanton an PFAS-Forschungsprojekten.
2024 hatte der Kantonsrat einen Sonderkredit von fünf Millionen Franken bewilligt. Konkret können damit Massnahmen in Landwirtschaftsbetrieben «befristet für drei Jahre und je Betrieb mit höchstens 200’000 Franken unterstützt werden».
Falls ein Betrieb nicht mehr konforme Lebensmittel produzieren kann, werden solche Härtefälle mit einer einmaligen Entschädigung unterstützt. In der Junisession des St. Galler Kantonsrats hatte Regierungsrat Bruno Damann (Mitte) erklärt, vom Sonderkredit sei erst ein kleiner Teil ausgegeben worden. Dort stünden noch Mittel zur Verfügung.
Überbrückung bis zur Bundeslösung
Beim Thema PFAS soll nun aber bald der Bund aktiv werden und eine schweizweit einheitliche Strategie erarbeiten. Angekündigt ist eine Spezialgesetzgebung – aber erst ab 2028. In der Antwort auf einen FDP-Vorstoss erklärte die Regierung kürzlich, Ziel sei es, die Zeit zu überbrücken, bis der Bund seine Gesetzgebung erlassen habe.
Geplant ist deshalb eine Ergänzung des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes. Damit werden künftig auch Beiträge zur vorübergehenden Existenzsicherung möglich. Einkommensausfälle sollen abgefedert und die Liquidität betroffener Betriebe sichergestellt werden – bis die längerfristigen Lösungen des Bundes bereitstehen.
Mit den vorgeschlagenen Anpassungen will die Regierung verhindern, dass wirtschaftlich grundsätzlich tragfähige Betriebe ihre Tätigkeit wegen der PFAS-Belastung aufgeben müssen. Gleichzeitig sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit Erfahrungen aus Forschungs- und Pilotprojekten in die Praxis überführt und langfristige Lösungen entwickelt werden können.
Die Beiträge für betriebliche Massnahmen und zur Existenzsicherung sollen dabei zusammen höchstens 400’000 Franken je Betrieb betragen. Für die Erweiterung der Unterstützung braucht es nun aber zusätzliche Mittel.
Die Regierung beantragt beim Kantonsrat, den bereits bestehenden Sonderkredit für die Jahre 2025 bis 2028 von 5 auf 10 Millionen Franken zu erhöhen. Darüber entscheidet der Kantonsrat in einer der kommenden Sessionen.