Ständerat will Rückführungen ausserhalb Europas ermöglichen
Der Bundesrat soll sich an der Schaffung von Rückführungszentren für Asylsuchende in Drittstaaten beteiligen. Der Ständerat sieht darin eine wirksame Lösung für die Rückführung von Personen, die in der Schweiz kein Aufenthaltsrecht mehr haben.
(Keystone-SDA) Die Europäische Union hatte im März des laufenden Jahres ihre Migrationspolitik verschärft und das Konzept der sogenannten Return Hubs gebilligt: Abgewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber sollen in Zentren ausserhalb Europas gebracht werden, wo sie auf die Rückführung in ihr Herkunftsland warten.
Bereits im Sommer 2024 hatte das Schweizer Parlament einem ähnlichen Transitabkommen zugestimmt – mit dem Unterschied, dass es ausschliesslich Eritreer betraf.
Mit der Beteiligung an der Umsetzung der sogenannten Return Hubs sollen nach dem Willen des Ständerates das nationale Asylsystem und die Unterbringungskapazitäten entlastet werden. Einen entsprechenden Vorstoss von Petra Gössi (FDP/SZ) nahm die kleine Kammer am Mittwoch mit 27 gegen 10 Stimmen bei sechs Enthaltungen an.
«Wir müssen zusätzliche Instrumente schaffen, damit ausreisepflichtige Personen die Schweiz auch wirklich verlassen», sagte Gössi im Rat. Innere Sicherheit setze klare Verhältnisse voraus. Die EU habe mit der neuen Rückführungsverordnung zudem eine Kursänderung vorgenommen.
Die Teilnahme an einem Return-Hub-Projekt würde eine international koordinierte, rechtlich abgestützte Rückführung abgewiesener Asylsuchender ermöglichen und könne einen Beitrag dazu leisten, das nationale Asylsystem zu entlasten.
Bundesrat sieht zahlreiche Risiken
Asylminister Beat Jans sowie auch die Ratslinke beantragten vergeblich die Ablehnung der Motion. Verlagerungen von Asylverfahren und Wegweisungen in einen Drittstaat seien bei entsprechenden Gesetzesanpassungen zwar rechtlich nicht unmöglich. Allerdings gebe es zahlreiche Risiken. So seien die bisherigen Vorhaben auf europäischer Ebene bislang nicht effizient gewesen. «Alle Return Hubs sind bisher gescheitert», so Jans.
Aufgrund des Misserfolgs der bisherigen Projekte, der Schwierigkeit, einen Partnerstaat zu finden, der möglichen Abhängigkeit von diesem Partnerstaat und des ungewissen Nutzens wolle man vorerst abwarten. Ansätze für die Auslagerung in Drittstaaten würden nationale Systeme zudem bestenfalls ergänzen, jedoch nicht ersetzen.
So oder so muss zunächst noch der Nationalrat über den Vorstoss entscheiden.