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Stadtpräsidentin von Grenchen SO bleibt trotz Wahlbeschwerde im Amt

Die neugewählte Stadtpräsidentin von Grenchen SO, Susanne Sahli (FDP), bleibt nach einem Zwischenentscheid des Bundesgerichts vorerst im Amt. Das Bundesgericht hat die Erteilung der aufschiebenden Wirkung der Wahlbeschwerde eines Bürgers abgelehnt.

(Keystone-SDA) Der Beschwerdeführer wollte mit seinem Gesuch im Wesentlichen verhindern, dass die Stadtpräsidentin ihr Amt antritt, bevor das Bundesgericht über seine Wahlbeschwerde entschieden hat, wie es im am Donnerstag veröffentlichten Entscheid des Bundesgerichts heisst. In der Sache selbst steht der Entscheid des Bundesgerichts aus.

Die neugewählte Stadtpräsidentin trat ihr Amt am 1. Januar 2026 an. Ihr die Ausübung des Amts als vorsorgliche Massnahme zu verbieten, rechtfertige sich nicht, hält das Bundesgericht fest.

Der Beschwerdeführer bringe zur beantragten Massnahme «lediglich vage und unsubstanziiert» vor, die Stadtpräsidentin könne «langfristige Entscheidungen» treffen, obwohl sie allenfalls nach Beendigung des Rechtsmittelverfahrens nicht mehr Stadtpräsidentin sei.

Knappes Resultat im zweiten Wahlgang

Die Privatperson hatte am 6. Oktober 2025 Beschwerde gegen das Resultat des zweiten Wahlgangs um das Stadtpräsidium von Grenchen erhoben. Susanne Sahli (FDP) wurde mit 2094 Stimmen gewählt. Sie hatte nur 25 Stimmen Vorsprung zum Kandidaten Patrick Crausaz (GLP).

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