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Käse in einer Käserei

Heute in der Schweiz

Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland

Wissen Sie, dass der 11. April 1954 als langweiligster Tag der Geschichte gilt? Exakt 71 Jahre später kann von Langeweile wohl kaum mehr die Rede sein.

Sind Sie volljährig und bei einer Schweizer Vertretung registriert? Ab morgen können Schweizer:innen in über 40 Ländern ihre Vertretung im Auslandschweizer-Rat wählen.

Gute Lektüre!

Abstimmung im Auslandschweizerrat
Ab morgen können Schweizer:innen aus über 40 Ländern ihre Vertretung im Auslandschweizer-Rat wählen. Auslandschweizer-Organisation (ASO), SwissCommunity / Adrian Moser

Ab morgen und dann bis am 11. Mai 2025 können alle volljährigen und bei einer Schweizer Vertretung registrierten Auslandschweizer:innen in über 40 verschiedenen Ländern ihre Vertretung im Auslandschweizer-Rat für die Amtsperiode 2025-2029 wählen.

150 Kandidierende stellen sich für das sogenannte Parlament der Fünften Schweiz in den 13 Wahlkreisen zur Wahl. Zu den Wahlkreisen, die sich an den Direktwahlen beteiligen, gehören Länder wie Deutschland, USA, Kanada, Grossbritannien, Spanien oder Mexiko. 47 Sitze werden per elektronischer Direktwahl vergeben.

Es gibt aber immer noch Länder und Wahlkreise, die für die jetzt anstehenden Neuwahlen beim alten System geblieben sind. So zum Beispiel Frankreich, wo die grösste Diaspora lebt. Der Auslandschweizer-Rat setzt sich aus 140 Delegierten zusammen, 120 Vertreter:innen sind Auslandschweizer:innen, 20 Mitglieder stammen aus Politik, Wirtschaft und Kultur.

Der Auslandschweizer-Rat vertritt die Interessen der Schweizer:innen im Ausland. Er ist die politische Stimme dieser Gemeinschaft gegenüber der Schweizer Regierung, der Öffentlichkeit und anderen Institutionen. Der Auslandschweizer-Rat ist auch das politische Diskussions- und Entscheidungsorgan der Auslandschweizer-Organisation (ASO).

Akten auf einem Schreibtisch
Die Gerichte hoffen, mit KI das Sichten von Akten beschleunigen zu können. Keystone/DPA/Patrick Pleul

Ob Gerichtsverhandlungen protokollieren oder Unmengen von Bildern und Videos auf Kinderpornografie hin absuchen: Die Schweizer Justiz setzt bei bestimmten Aufgaben auf künstliche Intelligenz.

So etwa das Bundesstrafgericht in Bellinzona. Im Rahmen eines Pilotprojekts nutzt dieses eine Software, um Gerichtsverhandlungen automatisch zu protokollieren und Urteile zu anonymisieren.

Auch bei Polizist:innen kommt KI zum Einsatz – im Training. Forschende der Hochschule Luzern und der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW haben einen Avatar entwickelt, mit dem Polizist:innen und Staatsanwält:innen die Befragung von Kindern üben können – besonders heikle Befragungen wie in Fällen von sexuellem Missbrauch. Die KI simuliert dabei ein Kind, beantwortet Fragen und zeigt Reaktionen. Wenn die Beamt:innen beim Training Fehler machen, leidet kein echtes Kind darunter.

Gerichte und Anwaltskanzleien hoffen, dass mit dem Einsatz von KI die Arbeitslast reduziert werden kann. Und auch der Psyche soll KI helfen: Künftig sollten Praktikant:innen nicht mehr Tausende Fotos und Videos auf Kinderpornografie durchsuchen müssen. Eine Software soll den Behörden automatisch eine Vorauswahl liefern, auf deren Basis sie weiter ermitteln können.

Ein Forscher präsentiert zwei Organoide, biologische Modelle zwischen Zelle und vollständigem Organ.
Denken Schweizer Forschende in den USA darüber nach, das Land zu verlassen? Keystone / Valentin Flauraud

Bereits mehrere internationale Forschende haben aufgrund der politischen Situation in den USA beschlossen, das Land zu verlassen. Was sagen Schweizer Forschende vor Ort?

Der Tages-Anzeiger hat bei Schweizer Professor:innen nachgefragt. Die Politikwissenschaftlerin Tina Kempin Reuter ist Professorin an der University of Alabama at Birmingham. «Eine rote Linie wäre für mich überschritten, wenn meine Forschung und Lehre tangiert wird und ich meine Werte nicht mehr vertreten kann», sagt sie. Aktuell sei ihre Forschungsfreiheit nicht gefährdet. Den Gedanken, die USA zu verlassen, habe sie aber immer im Hinterkopf.

Der Sozialwissenschaftler Andreas Wimmer, der an der Columbia University in New York arbeitet, bezeichnet die Situation als komplex, vieles könne sich sehr schnell entwickeln. Er beobachtet ein Klima der Angst, «in dem sich die Leute nicht mehr getrauen, zu sagen, was sie denken».

Wir bleiben noch in den USA: Novartis will in den nächsten fünf Jahren 23 Milliarden US-Dollar in den Ausbau der Produktion und der Forschung in den USA investieren. Konkret will der Pharmakonzern unter anderem sieben neue Anlagen bauen sowie bereits bestehende Fabriken ausbauen. Dies, um in Zukunft alle Medikamente für den US-Markt auch gleich dort zu produzieren.

In ihrer Mitteilung geht Novartis nicht darauf ein, ob die Zollpolitik der US-Regierung den Entscheid beeinflusst hat. Allerdings gehöre die Investition in den USA seit Jahren zur Strategie des Konzerns, sagt SRF-Redaktor Tobias Bossard. «Womöglich ist es wegen Donald Trump nun einfach ein wenig mehr, und es geht schneller.»

Emmentaler Käse mit seinen typischen Löchern.
Ein Emmentaler soll auch grosse Löcher haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute einen Leitentscheid gefällt. Keystone/HO/Emmentaler/STR

Wenig bewegt Schweizer Gemüter so stark wie Löcher im Käse. Nun erlaubt das Bundesverwaltungsgericht Emmentaler-Produzent:innen, Heublumenpulver zu verwenden – damit die Löcher grösser werden.

Früher geriet Heustaub beim Melken ganz natürlich in die Milch, was zu diesen charakteristisch grossen Löchern im Käse führte. Da Melken hygienischer geworden ist, sind sowohl Anzahl als auch Durchmesser der Löcher zurückgegangen. Manch eine Käserin in Frankreich oder Deutschland fügt daher der Milch Heublumenpulver bei, sie verunreinigt die Milch sozusagen künstlich. Dies war Schweizer Emmentaler-Produzent:innen bisher untersagt.

Nun hat die Sortenorganisation Emmentaler Switzerland vor Gericht eine Änderung erkämpft. Das Bundesverwaltungsgericht befand, Heublumenpulver sei zwar kein traditionelles Mittel, aber es stelle ein ursprüngliches, traditionelles Merkmal des Emmentalers wieder her: grosse Löcher. Somit besteht für das Gericht keine Gefahr, dass die Käseherstellung durch die Verwendung des Pulvers industrialisiert werde.

Mit dem Urteil wurde nun ein Leitentscheid gefällt, es ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Frage um die Löcher kann vom Bundesamt für Landwirtschaft noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.

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