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Swisscom legt Rekurs gegen Weko-Entscheid im ADSL-Verfahren ein

Bern (awp) – Die Swisscom AG will die Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko) im ADSL-Verfahren nicht hinnehmen. Das Unternehmen sehe sich gezwungen, diese Verfügung anzufechten, teilte die Swisscom am Donnerstag mit. Die Rechtslage zur Sanktionierbarkeit derartiger Sachverhalte sei unsicher und ein Grundsatzentscheid des Bundesverwaltungsgerichtes in dieser Frage in Kürze zu erwarten.
Damit bezieht sich der Markführer auf die im Rahmen eines anderen Verfahrens – zu den Mobilfunkterminierungsgebühren – noch hängige Frage, ob die Weko überhaupt die Kompetenz zum Erlass von Bussen hat. Im November 2008 hatte die Swisscom dazu in einer Medienmitteilung erklärt, dass es darum gehe, “ob gegen die Preisgestaltung eines Unternehmens Sanktionen verhängt werden dürften, wenn zum Zeitpunkt der Preisfestsetzung keine Marktbeherrschung rechtsgültig festgestellt worden war und die von der Weko als zulässig erachteten Preise gar nicht bekannt waren”.
Es sei daher erstaunlich, dass die Wettbewerbskommission den bevorstehenden Grundsatzentscheid des Gerichts nicht abgewartet und trotz unklarer Rechtslage eine weitere Sanktion gegen Swisscom verhängt habe, urteilt der Blaue Riese nun.
Die Swisscom sieht ihre Chancen im Rechtsmittelverfahren als intakt und nimmt daher nach aktueller Einschätzung keine Rückstellungen vor, heisst es in der Mitteilung weiter. Die verhängte Sanktion von rund 220 Mio CHF sei ungerechtfertig, weil es in der Schweiz einen intensiven Infrastrukturwettbewerb mit den verschiedenen Kabelnetzen, den neusten Mobilfunknetzen sowie zukünftigen Glasfasernetzen gebe. Auch könne das DSL-Endkundengeschäft profitabel betrieben werden und von einer zu kleinen Marge könne nicht die Rede sein.
cc/gab

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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