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Swisscom und HEV Schweiz einigen sich auf Glasfaser-Mustervertrag

Bern (awp) – Die Swisscom AG und der Schweizerische Hauseigentümerverband (HEV Schweiz) haben sich auf einen Mustervertrag für die Glasfasererschliessung geeinigt. Der Vertrag regle die Details der Glasfasererschliessung zwischen Hauseigentümern und Netzanbietern beim Glasfaserausbau bis in die Wohnung (FTTH), teilten das Telekommunikationsunternehmen und HEV am Dienstag mit. Neben der Swisscom verwendeten auch die Kooperationspartner ewb (Bern), ewz (Zürich), Groupe E (Freiburg), SIG (Genf) und IWB (Basel) den gemeinsamen Vertrag. Weitere Investitionspartner sollen folgen.
Wie es weiter heisst wird die Glasfaserverkabelung in der Steigzone von Swisscom oder den jeweiligen Kooperationspartner gebaut und finanziert, gehe dann aber ins Eigentum des Hausbesitzers über. Die finanzierenden Unternehmen erhielten das alleinige Nutzungsrecht für die Glasfaserinfrastruktur und seien für deren Unterhalt verantwortlich. Das vereinbarte Mehrfasermodell ermögliche den Wettbewerb beim schnellen Glasfasernetz und verhindere gleichzeitig eine unerwünschte parallele Steigzonenerschliessung, so die Kooperationspartner.
Der Mustervertrag sei für Hauseigentümer die Grundlage, damit Glasfasern nicht nur bis zum Gebäude, sondern bis in die einzelnen Wohnungen verlegt werden könnten. Der Mustervertrag komme bei bestehenden Bauten zur Anwendung, die noch nicht mit Glasfaser erschlossen sind. Neubauten seien hingegen ausgeschlossen.
ps/rt

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