Fahrlässige Tötung – Urteil in Basel nach Tod durch Methadon
Das Basler Appellationsgericht hat am Mittwoch einen Mann wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Im Gegensatz zur Vorinstanz stellte es keinen Vorsatz fest. Der Angeklagte hatte die Methadon-Tabletten beschafft, an denen eine 15-Jährige infolge einer Überdosis starb.
(Keystone-SDA) Das Appellationsgericht verurteilte den heute 27-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten und ordnete eine ambulante psychiatrische Behandlung an. Er muss 29’000 Franken Genugtuung an die Mutter der verstorbenen Jugendlichen bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil fiel milder aus als jenes der Vorinstanz. Das Strafgericht hatte den Mann 2021 wegen vorsätzlicher Tötung durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das Gericht schob diese Strafe auf, da es gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten ein Massnahmenzentrum für junge Erwachsene anordnete – was nun nach dem Urteil der zweiten Instanz nicht in Kraft tritt.
«Der Fall bewegt sich genau auf der Grenze zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit», sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilseröffnung. Dies ist eine Grenze zwischen einer Inkaufnahme einer Gefahr oder einem Vertrauen darauf, dass es schon gut ausgeht – ein entscheidender Unterschied beim Strafmass.
Gefahr gekannt und keine Hilfe geholt
«Sie haben eine Gefahr geschaffen», sagte die Präsidentin. Der Angeklagte hatte 2019 Methadon-Tabletten von seiner Mutter entwendet und sie der 15-Jährigen geschenkt. Erstellt sei, dass er ihr 16 Tabletten gegeben hat, 10 weitere nahm die Jugendliche womöglich heimlich. Sie konsumierte 26 Tabletten in einer Wohnung in Riehen BS und starb zwei Wochen später an den Folgen der Überdosis.
Der damals in der Wohnung ebenfalls anwesende Angeklagte wäre verpflichtet gewesen, die Sanität zu rufen, sagte die Richterin weiter. Der damals 20-Jährige hätte auch wissen müssen, wie gefährlich die Methadon-Tabletten sein können, da er Jahre zuvor einen Suizidversuch damit durchgeführt habe. Daher wiege die Sorgfaltspflicht gegenüber der Minderjährigen mit weniger Lebens- und Konsumerfahrung schwer.
Die Jugendliche schlief 2019 nach dem Methadon-Konsum ein. Am anderen Morgen war sie bewusstlos. Sie starb nach zwei Wochen im Spital.