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Unanständig verstösst nicht gegen das Gesetz

Ein Arbeitgeber kann einem kranken Mitarbeiter nicht einfach kündigen. Doch gilt dieser Schutz nur begrenzt. Zwar rügt das Bundesgericht einen Arbeitgeber wegen “unanständigem Verhalten” einem Arbeitnehmer gegenüber. Doch, so das Gericht: unanständig sein verstosse nicht gegen das Gesetz. Fritz Dinkelmann löst das Rätsel.

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