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Urner Landrat unterstützt Neuerungen bei Wahlen und Abstimmungen

Keystone-SDA

Der Kanton Uri steht vor einer Modernisierung seines Wahl- und Abstimmungswesens. Der Landrat hat in erster Lesung neue Bestimmungen zu Fristen für stille Wahlen, den Öffnungszeiten der Wahlurnen sowie zur Stimmenauszählung gutgeheissen.

(Keystone-SDA) Konkret ging es am Mittwoch um die Teilrevision des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte (WAVG). Die Stossrichtung der Vorlage war im Landrat weitgehend unbestritten. Sämtliche Fraktionen unterstützten die Teilrevision, die vor allem technische und organisatorische Belange betrifft. «Es ging nicht darum, das Wahlrecht auf den Kopf zu stellen», sagte Bildungs- und Kulturdirektor Georg Simmen (FDP) in der Debatte.

Ein einziges Thema sorgte für Diskussionen: die Anzahl der Stimmcouverts. Die Mitte-Fraktion beantragte, künftig sämtliche Stimm- und Wahlzettel in nur noch ein einziges Stimmcouvert zu legen, wie ihr Sprecher Andreas Bilger erklärte. Die Bestimmung war nach breiter Ablehnung der Gemeinden in der Vernehmlassung gestrichen worden. Ein falsches Couvert führe dazu, dass die Stimme nicht zählt, sagte Bilger. «Diese Änderung hilft den Stimmberechtigten. So zählt jede Stimme». Der Antrag wurde mit 37 zu 21 Stimmen gutgeheissen.

Wissen, wer kandidiert

Eine wichtige Neuerung der Gesetzesänderung betrifft Personen, die sich künftig freiwillig bei der Gemeinde oder dem Kanton melden können, wenn sie für ein Amt kandidieren. Diese Kandidaturen werden anschliessend veröffentlicht, damit die Stimmberechtigten wissen, wer zur Wahl steht. Die Meldung bleibt freiwillig.

Andere Neuerungen betreffen vor allem Anpassungen in der Wahl- und Abstimmungspraxis, etwa die Fristen für stille Wahlen, die Urnenöffnungszeiten, den Zeitpunkt des Auszählungsbeginns sowie das Zählen der Stimmen.

Nach den Gesamterneuerungswahlen 2016 verlangten viele Gemeinden Verbesserungen bei der Organisation von Wahlen und Abstimmungen. Ein erster Gesetzesvorschlag scheiterte 2018 im Landrat. Sechs Jahre später wurden die Anliegen erneut vorgebracht. Mit der Teilrevision setzt die Regierung diese nun um. Die Schlussabstimmung folgt nach der zweiten Lesung.

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