Urteil zur Auftragsvergabe verzögert Arbeiten am Ceneri-Basistunnel
(Keystone-SDA) Kein Durchbruch für die Alptransit Gotthard AG: Der Bauherr des Ceneri-Tunnels kann weder Kabel noch Fahrbahnelemente in den Tunnel einbauen lassen, weil das Bundesverwaltungsgericht es ihm untersagte, einen bereits vergebenen Auftrag neu auszuschreiben.
In Folge dürfte der Tunnel wohl später fertig, zumindest aber erheblich teurer werden. Es gibt aber einen letzten Rettungsanker für die Tunnelbauer von Alptransit: das Bundesgericht. Sollte es im Spätsommer entscheiden, dass der Bauherr wieder mit seinem ursprünglichen Kabel- und Fahrbahnausstatter zusammenarbeiten kann, könnte die jetzt angefallene Verspätung noch aufgeholt werden.
Gelingt das nicht, droht ein langwieriger juristischer Kleinkrieg am Bundesverwaltungsgericht zwischen Alptransit sowie alten und neuen Tunnelzulieferern.
Dieser könnte die Arbeiten an der Monte Ceneri-Baustelle dann «um zwei bis vier Jahre» verzögern. Renzo Simoni bestätigte eine Meldung der «Berner Zeitung» vom Mittwoch. Der Geschäftsführer der Alptransit AG hofft darauf, «so schnell wie möglich» eine letztinstanzliche Entscheidung durch das Bundesgericht zu bekommen.
Juristisches Vorspiel
Die aktuellen Probleme gehen auf einen Gerichtsentscheid vom März 2014 zurück. Darin hatte das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Bahntechnik-Vergaben der AlpTransit AG für den Ceneri-Basistunnel teilweise gutgeheissen.
Die Beschwerdeführer hatten eine Unregelmässigkeit im Vergabeverfahren kritisiert. Dies geschah auch mit der Absicht, bei einer Neuausschreibung selbst zum Zuge zu kommen.
In der ersten Ausschreibung bekam das Konsortium Mons Ceneris den Zuschlag, «Fahrbahn und Logistik» im Wert von 96 Millionen Franken bereitzustellen. Der zweite Auftrag betraf «Bahntechnik und Gesamtkoordination». Er ist rund 129 Millionen Franken wert und wurde dem Konsortium CPC unter der Federführung der Berner Cablex AG vergeben.
Drohende Kosten
Sollte die Ausschreibung wiederholt werden müssen, dann würden der Alptransit AG damit Mehrkosten in Höhe von mindestens 50 Millionen Franken pro Jahr entstehen. Dies sagte Nationalrat Philipp Hadorn (SP/SO), Präsident der Neat-Aufsichtsdelegation, die über den Fortgang der Bauarbeiten an der Gotthard-Neubaustrecke wacht, auf Anfrage.
«Allein Personal- und Instandhaltungskosten belaufen sich bei einem Baustopp auf vier Millionen Franken pro Monat», sagte Hadorn.
Die Folgekosten für den Tunnelbetreiber SBB könnten dagegen noch nicht beziffert werden, sagte Gregor Saladin, Sprecher des Bundesamtes für Verkehr (BAV). Das BAV koordiniert die Umsetzung zwischen der Alptransit AG und den Bundesbahnen.
«Der SBB entstünden zwar Einnahmeausfälle bei einer späteren Inbetriebnahme der Gotthard-Neubaustrecke, gleichzeitig muss sie aber auch erst später für die Unterhaltungskosten aufkommen», sagte Saladin der sda.