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Versunkenes Kleinflugzeug aus Genfersee geborgen

Keystone-SDA

Einsatzkräfte haben ein nach einer Notwasserung im Genfersee versunkenes Sportflugzeug am Freitagnachmittag bei Vevey VD geborgen. Die beiden Flugzeuginsassen konnten sich beim Unfall am Dienstag in ein Boot retten.

(Keystone-SDA) «Die Bergungsarbeiten vor dem Strand in Corseaux bei Vevey wurden mit Hilfe eines speziell für diesen Einsatz gecharterten Lastkahns durchgeführt, der mit einem Kran und einer Winde ausgestattet war», sagte ein Sprecher der Kantonspolizei Waadt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Sie wurden von der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) in Zusammenarbeit mit der Seepolizei des Kantons Waadt durchgeführt.

Taucher überprüften alle Unterwasserverbindungen, insbesondere die Befestigung der Seile, wie der Sprecher ausführte. Das Wrack der zweisitzigen Maschine – eine ICP Savannah S – lag in einer Tiefe von etwa 30 Metern.

«Im Laufe der Woche wurden Kontrollen durchgeführt, um sicherzustellen, dass das Flugzeug ohne Risiko geborgen werden kann», erklärte der Sprecher weiter. Die Verschmutzung schätzt die Polizei als gering ein.

«Im kleinen Zweisitzer befand sich noch etwas Treibstoff», fügte der Sprecher hinzu. Ein Schleppboot, das den Lastkahn zog, brachte das etwa 600 Kilogramm schwere Flugzeug anschliessend an Land.

Über dem See Höhe verloren

Der Unfall ereignete sich am Dienstag kurz vor 16 Uhr. Das Sportflugzeug versuchte aus noch ungeklärten Gründen eine Notwasserung. Es war auf dem Weg zurück zum Flugplatz Bex VD, von wo es am Morgen gestartet war, als es laut Polizei über dem Genfersee an Höhe verlor. Nach dem Aufprall auf das Wasser überschlug sich die Maschine und sank.

Die beiden Insassen konnten sich aus eigener Kraft befreien und stiegen anschliessend in ein privates Boot, das ihnen zu Hilfe gekommen war. Sie wurden nur leicht verletzt.

Beim Piloten handelte es sich um einen 62-jährigen Waadtländer, eine 31-jährige Belgierin begleitete ihn als Passagierin. Es handelte sich um einen Privatflug. Niemand sonst wurde auf dem See verletzt.

Zuständig für die Untersuchung ist die Bundesanwaltschaft in Koordination mit der Sust.

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