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Verteilzentrum Roggwil: Zwei Aargauer Gemeinden dürfen mitreden

Keystone-SDA

Die Aargauer Gemeinden Murgenthal und Rothrist haben vor Bundesgericht einen Etappensieg errungen. Sie dürfen gegen das geplante Warenverteilzentrum von Lidl in der benachbarten Berner Gemeinde Roggwil Beschwerde führen.

(Keystone-SDA) Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Berner Verwaltungsgerichts aufgehoben. Dieses sprach den beiden Aargauer Gemeinden das Beschwerderecht ab. Die Sache geht nun zur materiellen Prüfung an die Vorinstanz zurück.

Zur Begründung hat das Bundesgericht ausgeführt, dass die Gemeinden durch den geplanten 24-Stunden-Betrieb des Verteilzentrums erheblich betroffen seien. Insbesondere der zunehmende Lastwagenverkehr in der Nacht führe zu deutlich wahrnehmbaren Lärmimmissionen.

Siedlungsentwicklung betroffen

Ein nicht unbeachtlicher Teil der Wohnbevölkerung sei davon betroffen. Zudem berühre der Mehrverkehr die Gemeinden auch in ihren hoheitlichen Aufgaben wie der Siedlungsentwicklung und der Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

Die Lidl Schweiz DL plant im Gebiet «Brunnmatt» in Roggwil BE ein Warenverteilzentrum. Das Berner Verwaltungsgericht hatte im April 2024 entschieden, dass die Nachbargemeinden von den Auswirkungen nicht ausreichend betroffen seien, um eine Beschwerde einreichen zu dürfen. (Urteil 1C_325/2024 vom 10.8.2026)

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