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Viel Rückhalt für Verfassungsänderung zu Nidwaldner Schulgemeinden

Keystone-SDA

Nach dem Ende der Schulgemeinden per 2025 stösst die nötige Anpassung der Nidwaldner Kantonsverfassung in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung. Der Regierungsrat überweist die Vorlage unverändert an das Kantonsparlament.

(Keystone-SDA) Der Regierungsrat hält an der Teilrevision fest und hat die Vorlage ohne Änderungen an den Landrat übergeben, wie die Nidwaldner Staatskanzlei am Donnerstag festhielt. Das Ziel der Verfassungsänderung ist es, die seit Langem von den Gemeinden geforderte Revision der Bildungsgesetzgebung voranzutreiben. Eine Totalrevision, wie sie einzelne Vernehmlassungsteilnehmende verlangten, würde das Vorhaben massiv verzögern und müsse vom Landrat oder einem Verfassungsrat ausgearbeitet werden, wird Bildungsdirektor Res Schmid (SVP) im Communiqué zitiert.

In der Vernehmlassung hatte eine klare Mehrheit der Gemeinden und Organisationen die geplante Streichung der Möglichkeit zur Wiedereinführung von Schulgemeinden gutgeheissen. Damit können künftig auch Doppelspurigkeiten und Widersprüchlichkeiten in der Bildungsgesetzgebung bereinigt werden, hiess es weiter.

Hintergrund des Vorhabens ist, dass es seit dem 1. Januar 2025 keine Schulgemeinden mehr in Nidwalden gibt. Ihre Aufgaben wurden vollständig von den politischen Gemeinden übernommen. Läuft alles planmässig, sollen die Stimmberechtigten 2026 über die Verfassungsänderung abstimmen können, so die Staatskanzlei.

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