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Voestalpine bleibt Kronzeuge im Kartellverfahren

WIEN/LINZ (awp international) – Der österreichische Stahlkonzern Voestalpine ist nach Firmenangaben weiterhin Kronzeuge bei den Ermittlungen um unerlaubte Preisabsprachen im deutschen Eisenbahnmarkt. Damit müsste sich das am «Schienenkartell» beteiligte Unternehmen nicht vor millionenteuren Bussgeldern fürchten. Das «Handelsblatt» hatte am Montag berichtet, dass Voestalpine um den Kronzeugen-Status bangen müsse, da die Anzeige doch nicht von dem Linzer Unternehmen ausgegangen sei und es auch nicht alle Informationen an die Behörden weitergegeben habe.
«Aus unserer Sicht hat sich beim Thema Kronzeugenregelung nichts verändert», sagte Voestalpine-Sprecher Gerhard Kürner am Montag. Der Stahlkonzern habe die Absprachen als erster zur Anzeige gebracht und der Strafantrag sei sehr umfassend gestellt. «Wir arbeiten da laufend mit den deutschen Behörden zusammen», sagte Kürner. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bochum wollte zu dem Fall am Montag keine weiteren Erklärungen abgeben.
Vor wenigen Wochen war bekanntgeworden, dass ein Kartell unter dem Namen «Schienenfreunde» mit Preisabsprachen bei Eisenbahnschienen seit mindestens 1998 hohe Millionenschäden angerichtet haben soll. Nach Angaben der Bochumer Staatsanwaltschaft sind 30 Beschuldigte aus zehn Unternehmen im Visier der Ermittler. Unter anderem waren die ThyssenKrupp-Tochterfirma GfT Gleistechnik und die an der Wiener Börse notierte Voestalpine beteiligt.
Die Deutsche Bahn prüft als Hauptabnehmer Schadenersatzforderungen. Nach Berichten der Zeitungen der WAZ-Gruppe vom Wochenende soll das Kartell der Deutschen Bahn zwischen 2003 und 2008 rund 400 Millionen Euro zu viel berechnet haben.
Nach dem Bericht des «Handelsblatts» sind die Ermittlungen gegen das Schienenkartell anders als von Voestapine erklärt doch nicht von den Österreichern ausgelöst worden. Es habe schon vorher eine anonyme Anzeige eines Ex-Mitarbeiters gegeben. Hinzu komme, dass es laut Kartellteilnehmern nicht nur bei Schienen Preisabsprachen gegeben haben soll, sondern auch bei Weichen. Dies sei aber auch in der Anzeige enthalten, hiess es aus informierten Kreisen in Linz./mib/nmu/DP/enl

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