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Alterssession 1999: Mehr Mitsprache für die Älteren!

Unter dem UNO-Leitsatz 'Alle Generationen eine Gesellschaft' hat am Donnerstag (28.10.) in Bern die dritte Alterssession stattgefunden. Bundespräsidentin Ruth Dreifuss (r.) plädierte an der Session für mehr Solidarität zwischen Jung und Alt.

Unter dem UNO-Leitsatz ‚Alle Generationen eine Gesellschaft‘ hat am Donnerstag (28.10.) in Bern die dritte Alterssession stattgefunden. Bundespräsidentin Ruth Dreifuss plädierte an der Session für mehr Solidarität zwischen Jung und Alt.

Der Aufbau einer Gesellschaft für alle Generationen sei eine echte Herausforderung, sagte die Sozialministerin. Die heutige lange Lebensdauer stelle einen beispiellosen Fortschritt in der Geschichte dar, habe aber auch tiefgreifende Veränderungen in der Gesellschaft zur Folge.

Aus dem einstigen Lebensabend sei ein neuer Lebensabschnitt geworden, der Chancen und Risiken für die älteren Menschen mit sich bringe, sagte Dreifuss. Volk, Parteien und Wirtschaft stünden hinter dem schweizerischen System der Altersvorsorge, das den sozialen Zusammenhalt garantiere.

Doch sei nicht zu übersehen, dass heute politische Bestrebungen vermehrt für Selbstsorge im Alter und einen Fürsorgestaat plädierten, sagte Dreifuss. Eine solche Entwicklung wäre gefährlich, weil sie das Solidaritätswerk der AHV schwächen würde. Die Altersvorsorge müsse konsolidiert und modernisiert werden.

Dreifuss sprach sich für einen flexiblen Altersrücktritt und gegen eine Rationierung im Gesundheitswesen aus. Alle Generationen hätten in der Gesellschaft ihr Wort zu sagen, die Alten wie die Jungen. Die Solidarität müsse auch von Alt zu Jung spielen, erklärte Dreifuss mit Bezug auf die abgelehnte Mutterschaftsversicherung.

Die Alterssession im Bundeshau war von der Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen der Schweiz (Vasos) organisiert worden. Deren Präsident, Agostino Tarabusi, sprach sich für eine bessere Integration und eine stärkere Mitwirkung der älteren Generation in der Politik aus. Alle Generationen seien gleichberechtigt, sagte Tarabusi. Die neue Bundesverfassung verbiete ausdrücklich Diskriminierungen aufgrund des Alters. Alterslimiten in eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Kommissionen hätten deshalb keine Berechtigung mehr.

Eine Petition der Alterssession verlangt denn auch vom Bundesrat die Einsetzung einer eidgenössischen Alterskommission. Resolutionen fordern die Sicherung des Sozialstaates und der heutigen Strukturen der Altershilfe sowie ein grösseres Weiterbildungsangebot für ältere Menschen.

SRI und Agenturen

Weitere Informationen zur Alterssession 1999 finden sie unter:

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