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Ehepaare und Familien sollen steuerlich entlastet werden

Auch Familien und Ehepaare sollen von der Steuerreform profitieren. Keystone

Der Bundesrat, die Schweizer Regierung, will Ehepaare und Familien steuerlich entlasten. Er ist bereit, dafür bei der direkten Bundessteuer Ausfälle von 1,3 Milliarden Franken in Kauf zu nehmen. Fünf Modelle stehen zur Diskussion.

Die Konsultation – das Vernehmlassungsverfahren zu den Vorschlägen der Regierung – dauert bis Ende Juli. Die eigentliche Botschaft soll dem Parlament dann im Dezember zugeleitet werden. Neben der Revision der Ehepaar- und Familienbesteuerung wird sie weitere Steuerreformen (Wohneigentum, Börsenstempel) umfassen.

Mit der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung will der Bundesrat dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen und mehr Steuergerechtigkeit schaffen. Insbesondere sollen Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren nicht länger benachteiligt sein.

In die Vernehmlassung gehen im Wesentlichen die Modelle einer von Finanzminister Kaspar Villiger eingesetzten Expertenkommission. Der Bundesrat favorisiert dabei das «Vollsplitting ohne Wahlrecht».

Nach diesem Modell werden verheiratete Personen als wirtschaftliche Einheit weiterhin gemeinsam besteuert. Ihre Einkommen werden aber addiert und lediglich zum Steuersatz des hälftigen steuerbaren Einkommens belastet.

Vorab aus administrativen Gründen zieht der Bundesrat diese Lösung einem Vollsplitting vor, bei dem Konkubinatspaare die gleiche Besteuerung wählen können wie Ehepaare. Damit nimmt er in Kauf, dass unverheiratete Paare schlechter fahren können. Dafür wäre für Ehepaare eine grössere Entlastung möglich.

Individiuell besteuern

Zur Diskussion steht auch der radikale Übergang zur individuellen Besteuerung aller erwachsenen Personen. Die Benachteiligung der Einverdiener-Ehepaare müsste dabei mit einem besonderen Abzug gemildert werden.

Von der Individualbesteuerung geht auch die Mischvarante des «Familiensplittings» aus. Ehe- und Konkubinatspaare mit minderjährigen Kindern werden hier aber als wirtschaftliche Einheit betrachtet und nach dem System des Vollsplittings zum Satz des hälftigen Gesamteinkommens besteuert.

Entlastung darf etwas kosten

Bei diesen vier Modellen rechnet der Bundesrat mit Mindereinnahmen von 1,3 Mrd. Franken für die direkte Bundessteuer. 900 Millionen entgingen dem Bund, 400 Millionen den Kantonen.

Ausfälle von gar 1,7 Mrd. Franken (1,2 Milliarden für den Bund, 500 Millionen für die Kantone) brächte ein ebenfalls in die Konsultation geschicktes Modell des Ständerats (kleine Parlamentskammer). Dieser Vorschlag ziehlt darauf ab, die Progression abzubauen, die Soziallasten besser zu berücksichtigen und die Ehepaare den Konkubinatspaaren gleichzustellen.

Das Vernehmlassungsverfahren

Als Vernehmlassungsverfahren wird in der Schweiz die Phase innerhalb des Vorverfahrens der Gesetzgebung bezeichnet, durch die Erlassesentwürfe des Bundes von erheblicher Tragweite auf ihre Annahme- und Verwirklichungschance bei Kantonen, Parteien, Verbänden und zuweilen weiteren interessierten Kreisen von gesamtschweizerischer Bedeutung hin geprüft werden. Die Antworten der Kantone, Parteien und Verbände werden ausgewertet, bevor die Regierung die Eckwerte ihrer Vorlage ans Parlament oder ihrer Stellungnahme zu einer parlamentarischen Initiative festlegt.

swissinfo und Agenturen

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