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Sanierung der Invalidenversicherung nur über Mehreinnahmen

Die schweizer Invalidenversicherung (IV) kann laut Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) nur mit Mehreinnahmen saniert werden. Die vierte IV-Revision werde nur kleine Einsparungen bringen, hiess es am Donnerstag (18.05.) an einem Mediengespräch in Bern.

Die Invalidenversicherung (IV) habe im letzten Jahr mit einem Defizit von 799 Mio. Franken besser abgeschlossen als budgetiert, sagte BSV-Vizedirektorin Beatrice Breitenmoser.

Nachdem sich das Volk im vergangenen Juni gegen die Abschaffung der Viertels-Rente ausgesprochen hatte, könne nur noch mit der Streichung der Zusatzrente ein namhafter Sparbeitrag von langfristig 400 Mio. Franken pro Jahr erzielt werden. Weitere Kürzungen seien aus Sicht des BSV nicht mehr möglich.

Vierte IV-Revision

Die nun vom BSV an die Schweizer Regierung verabschiedete vierte IV-Revision enthält im Wesentlichen alle Vorhaben der gescheiteren Referendumsvorlage, ausser der Viertelsrenten-Streichung. Zusätzlich soll aber eine Assistenzentschädigung das heutige System der Hilflosenentschädigungen ablösen.

Die heutigen Leistungen seien diskriminierend, sagte BSV-Direktor Otto Piller. Die Assistenzentschädigung soll Lücken schliessen und insbesondere psychisch Behinderte den körperlich Handikapierten gleichstellen.

Mit finanziellen Leistungen für Pflege und Betreuung werde ein selbstständiges Leben ermöglicht. Neu soll der Betreuungsbedarf und nicht mehr der Behinderungsgrad für die Leistungshöhe ausschlaggebend sein. Die Selbstbestimmung sei eine Forderung der Bundesverfassung, erinnerte Breitenmoser.

Der Regierung lägen verschiedene Varianten der Assistenzentschädigung vor. Damit werde die IV-Revision je nach Entscheidung zu geringen Einsparungen oder Mehrausgaben führen.

Als weitere Neuerung sollen regionale ärztliche Dienste geschaffen werden, die der IV eine Untersuchungskompetenz geben. Damit würden aber nicht die Hausärzte ausgehebelt, sondern die IV könne sich selber ein Bild des Antragstellers machen, hiess es.

Voraussichtlich ab 2003 in Kraft

Die Revision soll laut Piller Anfang 2003 in Kraft treten. Auf diesen Zeitpunkt plant die Regierung auch die Erhebung eines zusätzlichen Mehrwertsteuerprozentes für die IV, das in der 11. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV enthalten ist. Nur so könne die IV ihre Rechnung ausgleichen, sagte Breitenmoser.

Piller tritt Vorwurf des Missbrauchs entgegen

BSV-Direktor Piller trat Aussagen entgegen, wonach die durchschnittliche Zunahme der Rentenbezüger um jährlich 4,3 Prozent auf Missbräuche zurückzuführen sei. Keine Rente werde ohne medizinische Abklärungen ausbezahlt, sagte Piller. Die Gründe lägen vielmehr in der Zunahme der psychischen Erkrankungen.

Schwächere könnten dem Druck in der Arbeitswelt nicht mehr standhalten. Eine gesunde Wirtschaft dürfe nicht um den Preis kranker Menschen angestrebt werden, mahnte Piller. Laut BSV-Sektionschef Franz Wyss war in den letzten Jahren auch eine Zunahme von jüngeren Invaliden zwischen 30 und 45 Jahren zu verzeichnen. Aber nur zwei Prozent der Neuzugänger hätten vor der IV Arbeitslosengelder bezogen, was den Vorwurf des Missbrauchs entkräfte.

swissinfo und Agenturen

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