
Zürcher Obergericht verurteilt Rentnerin wegen Katze «Miau»
Wegen ihrer Zuneigung zu Nachbarskatze "Miau" ist eine 75-jährige Rentnerin vom Zürcher Obergericht verurteilt worden. Das Gericht sprach die Frau wegen Sachentziehung schuldig.
(Keystone-SDA) Die Rentnerin aus Zürich erhielt eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 40 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren, wie aus einem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht. Zudem muss sie rund 3500 Franken Gerichtskosten zahlen.
Drei Jahre lang liess sie «Miau» in ihre Wohnung. Die Katze habe gar nicht mehr weggehen wollen, sagte die Frau in einer Einvernahme. Ausserdem habe sie immer Hunger gehabt, so dass sie ihr halt etwas gegeben habe. Das hinterliess Spuren: «Miau» wurde zum Mops.
In der Zeit versuchten die rechtmässigen Besitzer – «Miau» gehörte einer Familie – die Rentnerin vom Füttern und Hereinlassen abzuhalten. Schliesslich holten sie Hilfe beim Tierschutz und bei der Polizei, die der 75-Jährigen einen Hausbesuch abstattete. Sie werde von dieser Familie terrorisiert, kritisierte die Beschuldigte.
«Komische Wellen auf dem Rücken»
Dabei wollte sie «Miau» ja gar nicht behalten, sondern nur «retten», wie sie betonte. Das Tier sei anfangs in einem erbärmlichen Zustand gewesen und habe «so komische Wellen auf dem Rücken gehabt». Wahrscheinlich sei «Miau» geschlagen worden.
Nach drei Jahren des Fütterns suchte die Beschuldigte sogar ein neues Heim für die Katze. «Miau» kam in den Aargau, wo sie schliesslich beschlagnahmt wurde, nachdem eine Tierärztin den implantierten Chip scannte. Die Rentnerin beteuerte, dass die Familie freiwillig auf «Miau» verzichtet habe.
Mit seinem Schuldspruch bestätigte das Obergericht den Entscheid des Bezirksgerichtes Zürich vom April 2024. Dass die Beschuldigte «Miau» habe retten wollen, sei eine Schutzbehauptung. Bis heute ist die Rentnerin davon überzeugt, nichts falsch gemacht zu haben.