Zürcher Opfer von Zwangsmassnahmen erhalten 25’000 Franken
Die Zürcher Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen erhalten voraussichtlich 25'000 Franken pro Person. Die zuständige Kommission hat einen Gesamtbetrag von 20 Millionen Franken einstimmig bewilligt. Abschliessend entscheiden wird der Kantonsrat.
(Keystone-SDA) Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK), welche das Geschäft vorbereitete, beantragt einstimmig, dem Kredit zuzustimmen, wie sie am Donnerstag mitteilte. Wichtig sei, die Gesuche rasch zu bearbeiten, weil die Opfer bereits älter seien.
Der Gesamtbetrag von 20 Millionen Franken basiert auf der Annahme, dass rund 800 Gesuche eingereicht und gutgeheissen werden. Der Kantonsrat wird das Geld nun in einer der kommenden Sitzungen gutheissen. Das Geschäft ist unbestritten.
Der Bund zahlt bereits einen Solidaritätsbeitrag von 25’000 Franken pro Opfer aus. Die Kantone können aber freiwillig ebenfalls etwas beitragen, was Zürich nun hiermit tut.
In Heime gesperrt
Bis 1981 wurden auch im Kanton Zürich Kinder und Jugendliche in Heime gesperrt, in Pflegefamilien gegeben und als billige Arbeitskräfte ausgebeutet. So genannte liederliche oder arbeitsscheue Erwachsene wurden entmündigt und sterilisiert. Frauen und Männer wurden zur Umerziehung in Arbeitsanstalten oder gegen ihren Willen in psychiatrische Kliniken eingewiesen.
Am 1. Januar 1981 traten neue Bestimmungen über die fürsorgerische Freiheitsentziehung in Kraft. Erstmals gab es in der ganzen Schweiz einheitliche Rechtsgrundlagen, die es erlaubten, Eingriffe in die persönliche Freiheit vor Gericht anzufechten. Viele Betroffene waren aber ein Leben lang in verschiedenster Weise benachteiligt und leiden bis heute unter den Folgen.