The Swiss voice in the world since 1935
Top Stories
Schweizer Demokratie
Newsletter
Top Stories
Schweiz verbunden
Podcast

Zürcher Stimmberechtigte entscheiden über Sterbehilfe in Heimen

Keystone-SDA

Am 27. September entscheiden die Stimmberechtigten im Kanton Zürich, ob künftig alle Heime und Spitäler assistierten Suizid dulden müssen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Sterbehilfe-Vorlage.

(Keystone-SDA) Worum geht es bei der Zürcher Abstimmung vom 27. September?

Die Zürcher Stimmbevölkerung entscheidet darüber, ob die Regeln für die Sterbehilfe ausgeweitet werden. Konkret geht es um die Frage, ob künftig sämtliche Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler und Rehabilitationskliniken im Kanton Zürich dazu verpflichtet werden, den assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten zu dulden.

Wie präsentiert sich die Situation heute?

Aktuell müssen im Kanton Zürich nur bestimmte Heime den assistierten Suizid erlauben. Die sogenannte Duldungspflicht gilt ausschliesslich für Alters- und Pflegeeinrichtungen, die von einer Gemeinde betrieben werden oder in deren Auftrag handeln. Alle anderen, insbesondere privat geführte Heime, dürfen frei entscheiden, ob sie Sterbehilfe auf ihrem Areal zulassen wollen oder nicht. Einige wollen dies aus religiösen, ethischen oder weltanschaulichen Gründen nicht tun. Spitäler und Reha-Kliniken sind derzeit generell von einer solchen Pflicht ausgenommen.

Was forderte die ursprüngliche Initiative?

Den Stein ins Rollen brachte die Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen». Sie forderte, dass alle Pflegeheime, Spitäler, psychiatrische Kliniken und sogar Justizvollzugsanstalten gezwungen werden sollen, Sterbehilfe zuzulassen. Sowohl der Kantonsrat als auch der Regierungsrat lehnten dies als zu extrem ab. Das Parlament arbeitete stattdessen einen Gegenvorschlag aus, woraufhin das ursprüngliche Begehren zurückgezogen wurde.

Was genau beinhaltet der Gegenvorschlag?

Das Parlament hat die wichtigste Forderung der Initiative übernommen: Künftig soll es nicht mehr vom einzelnen Heim abhängen, ob jemand am Ort seines letzten Lebensabschnitts aus dem Leben scheiden darf. Sämtliche Alters- und Pflegeheime müssen den assistierten Suizid dulden. Der Kantonsrat ging aber noch einen Schritt weiter und weitete die Pflicht auch auf Spitäler und Reha-Kliniken aus. Explizit von der Neuregelung ausgenommen bleiben hingegen psychiatrische Einrichtungen und Gefängnisse.

Warum kommt es nun trotzdem zur Abstimmung?

Obwohl die kantonale Initiative zurückgezogen wurde, haben die Zürcherinnen und Zürcher das letzte Wort. Grund dafür ist eine bürgerliche Minderheit im Parlament. Ihr ging die vom Kantonsrat beschlossene Ausweitung der Pflicht deutlich zu weit. Deshalb ergriff sie das Kantonsratsreferendum.

Was sagen die Befürworter der Neuregelung?

Für die Parlamentsmehrheit steht die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten an oberster Stelle. Dieses Recht müsse zwingend Vorrang haben vor der weltanschaulichen Ausrichtung einer privaten Institution. Zudem sei es eine Frage der Würde: Wer schwer krank in einem Spital liege und sterben wolle, dem könne eine Verlegung nach Hause nicht mehr zugemutet werden. Die Institutionen müssten die Sterbehilfe lediglich dulden, das Personal werde nicht zur direkten Mithilfe gezwungen.

Mit welchen Argumenten kämpfen die Gegner?

Das Referendumskomitee kritisiert die vorgeschlagene Regelung als massiven Eingriff in die Freiheit der privaten Heime. Bereits heute würden rund 90 Prozent der Zürcher Alterszentren Sterbehilfe tolerieren, weshalb es gar keinen staatlichen Zwang brauche. Zudem müssten Bewohner, die bewusst ein Heim ohne assistierten Suizid suchen, diese Wahlmöglichkeit behalten. Heftigen Widerstand gibt es auch gegen die Pflicht für Krankenhäuser: Spitäler seien Orte der Heilung. Ein Sterbehilfe-Zwang belaste den Betrieb und insbesondere das Spitalpersonal, das ohnehin stark unter Druck stehe.

Wie positioniert sich der Regierungsrat?

Der Zürcher Regierungsrat empfiehlt den Gegenvorschlag zur Ablehnung. Zwar wäre der Regierungsrat bereit gewesen, die Pflicht auf alle Alters- und Pflegeheime auszudehnen. Dass das Kantonsparlament jedoch auch die Spitäler und Reha-Kliniken miteinbeziehen will, lehnt die Regierung ab. Für den Regierungsrat hat das Parlament die Vorlage durch diesen Zusatz überladen.

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft