Zürcher Gericht spricht Polizisten von Amtsmissbrauch frei
Das Bezirksgericht Zürich hat einen 35-jährigen Polizisten vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen. Die Vorwürfe, er habe einen Verhafteten geschlagen, sah das Gericht als nicht erwiesen an.
(Keystone-SDA) Der Mann, den er in seine Zelle führen sollte, sei stark alkoholisiert gewesen, sagte der Beschuldigte am Mittwoch vor Gericht. Wahrscheinlich sei es deswegen bei diesem zu einer aggressiven Stimmungsänderung gekommen, vermutete er.
Der Stadtpolizist bestritt, dass er Gewalt angewendet habe. «Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen. Ich arbeite sauber», hielt er fest.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im Oktober 2023 einen verhafteten Algerier bei einer Überführung misshandelt zu haben. Der Polizist habe Gewalt gegen das mit Handschellen gefesselte Opfer angewendet, ohne dass diese erforderlich gewesen wäre. Dabei habe er ihm den Kopf gegen die Wand geschlagen, den Verhafteten mit dem Schuh auf den Hinterkopf geschlagen und ihn in die Kniekehle getreten.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 110 Franken. Diese müsste der Beschuldigte nur bezahlen, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren noch einmal etwas zu Schulden kommen liesse. Zudem forderte sie eine Busse von 4000 Franken. Von der Verhandlung liess sich die Staatsanwaltschaft dispensieren.
«Pseudoerinnerungen» der Zeugin
Der Verteidiger des 35-Jährigen forderte am Mittwoch hingegen einen Freispruch. «Die Aussagen der Security-Beamtin, welche die Vorwürfe gegen den Polizisten erhoben hatte, sind mit Pseudoerinnerungen angereichert», sagte der Verteidiger. So stimmten weder die Zeit, noch die Beschreibung des Polizisten, die sie angegeben habe.
Tatsache sei aber, dass am gleichen Tag einige Zeit später ein zweiter Mann – ebenfalls Algerier – in den Zellentrakt von zwei Stadtpolizisten überführt worden sei. Offenbar habe die Security-Beamtin die beiden Überführungen verwechselt.
Denn bei dieser Überführung habe der Mann sich am Boden gewälzt und nach einem Arzt geschrien und behauptet, dass er Opfer von Polizeigewalt geworden sei. Leider fehle aber der Bericht des Arztes, der ihn untersuchte, sagte der Verteidiger.
Hingegen habe der Mann, den sein Mandant überführte, selbst zugegeben, dass er am Abend vorher eine ganze Flasche Wodka alleine getrunken habe und sich müde fühle. Er habe weder Andeutungen gemacht, dass er geschlagen wurde, noch geäussert, dass er Schmerzen habe oder einen Arzt brauche.
Erhebliche Zweifel am Sachverhalt
«Die Aussagen der Belastungszeugin sind nicht verlässlich», sagte der Verteidiger. Sie habe mehrere falsche Angaben zu Kernpunkten des Sachverhalts gemacht. Sein Mandant sei schliesslich nur aufgrund der Aussagen der Security-Angestellten in den Fokus gerückt.
Das Gericht sprach den Stadtpolizisten schliesslich frei. Es gäbe «erhebliche, unüberwindliche Zweifel, dass sich der Sachverhalt der Anklage so ereignete», sagte die Richterin. Zwar gäbe es auch ein paar Parallelen der Aussagen des Beschuldigten und der Zeugin, der Security-Angestellten. Doch habe die Zeugin angegeben, dass sie das Gesicht des Polizisten nicht vor Augen habe. «Demnach ist nicht eindeutig zu entnehmen, um welche der beiden Zuführungen es sich bei ihren Beschreibungen wirklich handelt», sagte die Richterin.
Wäre nur eine Angabe falsch gewesen, wäre auch möglich gewesen, dass sich die Zeugin irre, führte die Richterin weiter aus. Doch vieles was sie gesagt habe, sei falsch gewesen. So seien weder die Zeit, noch die Beschreibung des Polizisten korrekt gewesen. Daher sei der Fall im Zweifel für den Beschuldigten zu bewerten und ein Freispruch das Richtige.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht weitergezogen werden.