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Zielvereinbarungen als Anstoss zur Integration

Sprachkenntnisse - immer wichtigeres Kriterium für die Aufenthalts-Bewilligung. Keystone

Mehrere Deutschschweizer Kantone versuchen seit einiger Zeit mit Vereinbarungen die Integration von Ausländern zu fördern. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die Migranten unter anderem, die Sprache zu lernen. Eine erste Bilanz ist positiv.

“Nein, es gibt absolut keinen Zwang”, sagt der sozialdemokratische Zürcher Justizdirektor Markus Notter: “Das ist eine Unterstützung für die betroffene Person, aber auch für den Kanton, der eventuelle Mängel – zum Beispiel bei den angebotenen Sprachkursen – erkennen kann.”

Notter ist ein überzeugter Anhänger der Vereinbarungen, welche fünf Deutschschweizer Kantone mit Ausländern abschliessen, die sich um eine Aufenthaltsbewilligung beworben haben.

Die Kantone der Romandie stehen den Vereinbarungen eher kritisch gegenüber. Skeptiker reden von Zwängen und von “unfreiwilliger Integration”.

Es liegt in der Kompetenz der Kantone, Integrationsvereinbarungen abzuschliessen. Die Vereinbarungen beziehen sich auf das Erlernen der lokalen Sprache. Im Frühjahr 2008 wurde ein Pilotprojekt gestartet. Ende Juni 2009 haben die beteiligten Kantone in Zürich eine erste Bilanz gezogen.

Positive Bilanz

Grundsätzlich versuchen die Behörden vor allem Ausländer für eine Konvention zu gewinnen, die als Problemfälle gelten, also Personen, die bereits einige Zeit in der Schweiz leben und Schwierigkeiten haben, sich zu integrieren.

Bisher haben die fünf beteiligten Kantone rund 200 Konventionen abgeschlossen. Die Kantone haben individuell Zielgruppen festgelegt, die sich insbesondere nach Herkunftsländern aufgliedern. Die Fachhochschule der Nord-West-Schweiz begleitet das Pilotprojekt wissenschaftlich. Die Ergebnisse sollen im Frühjahr 2010 publiziert werden.

“Die Migranten empfinden die Konventionen als hilfreich”, sagt die Zürcher Integrations-Delegierte Julia Morais. Auch ihr Kollege aus dem Kanton Baselland, Martin Bürgin, zieht eine positive Bilanz: “Die Vereinbarungen erlauben es uns, den Leuten zu sagen, dass wir ihnen helfen wollen. Gleichzeitig können wir ihnen auch die Botschaft mitgeben, dass sie die Aufenthaltsbewilligung möglicherweise nicht erhalten, wenn sie sich nicht an die Abmachungen halten.

“Leute sind sehr motiviert”

“Die Migranten, denen wir eine solche Vereinbarung vorgeschlagen haben, waren zuerst überrascht und haben uns mit grossen Augen angeschaut”, erzählt Daniel Fosco von der Einwohnerkontrolle Winterthur. “Später aber fanden sie den Vorschlag gut. Sie zeigten sich erfreut, dass sie all die Informationen erhielten.”

Auch Migranten zogen in Zürich eine positive Bilanz. “Ich wusste nicht mehr was machen mit meiner 17-jährigen Tochter”, sagt eine Mazedonierin. “Es war sehr schwierig, aber ich konnte alle meine Probleme auf den Tisch legen.” Die für die Integration zuständige Dienststelle half mit, eine Arbeitsstelle für die Tochter zu finden.

Die Unterzeichnenden der Konvention haben sich bis jetzt alle an ihre Verpflichtungen gehalten. “Die Leute sind sehr motiviert”, sagt Morais.

“Jemanden ausweisen, nur weil er oder sie einen Sprachkurs nicht besucht hat”, wäre völlig unverhältnismässig”, führt Martin Bürgin an. “Wenn hingegen aus anderen Gründen ein Ausweisungsentscheid vorliegt, könnte ein Nichteinhalten der Konvention zu einem zusätzlichen Argument werden.”

Ariane Gigon, Zürich, swissinfo.ch
(Adaption aus dem Französischen: Andreas Keiser)

Die Vereinbarungen setzen einen verbindlichen Rahmen fest. So verpflichten sich die betroffenen Migranten zum Besuch eines Sprachkurses, zu einem Staatskundekurs oder zum Besuch von Elternbildungskursen.

Die Kurse bezahlen sie selber, vom Kanton erhalten sie jedoch beratende Unterstützung und Begleitung.

Integrations-Vereinbarungen sind seit Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes am 1. Januar 2008 möglich. Sie können mit Migranten aus Nicht-EU-Staaten geschlossen werden.

Falls das Projekt am Ende als erfolgreich eingestuft wird, werden im Kanton Zürich ab 2011 Integrations-Vereinbarungen für einen Teil der Zuzüger aus dem Ausland zur Regel gehören.

Am Pilotprojekt beteiligen sich die Kantone Zürich, Aargau, Solothurn und die beiden Basel. In jedem der Kantone werden zwischen 40 und 70 Vereinbarungen angestrebt.

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