The Swiss voice in the world since 1935
Top Stories
Schweizer Demokratie
Newsletter
Top Stories
Schweiz verbunden

Zürcher Influencer wird wegen altem Sexualstrafrecht freigesprochen

Keystone-SDA

Das Zürcher Bezirksgericht hat am Freitag den Influencer "Travis the Creator" vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung und sexuellen Nötigung freigesprochen. Die angeklagten Taten passierten noch unter altem Sexualstrafrecht.

(Keystone-SDA) Am Schluss blieb von der ganzen Anklage gegen «Travis» lediglich eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken. Dies für ein Bild auf seinem Handy, das er von einer Frau beim Sex mit ihm gemacht hatte. Sie wollte das nicht und stellte Strafantrag.

Von den Hauptvorwürfen, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, sprach ihn das Gericht jedoch frei. «Travis» erhält nun 2600 Franken aus der Staatskasse für die erlittene Untersuchungshaft. Grund für den Freispruch ist das geänderte Sexualstrafrecht: Die angeklagten Taten passierten alle vor 2024, also vor Einführung des neuen Rechts.

Dieses brachte mit sich, dass auch ein «Nein» als Abwehr gilt. Zuvor brauchte es irgend eine Form von Abwehrhandlung, um eine Tat als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung zu qualifizieren.

Nach neuem Recht würde er verurteilt

Die Frauen, die den Influencer anzeigten, sagten zwar «Nein». «Sie redeten aber nicht davon, dass er sie gewaltsam festgehalten hat», begründete der Richter den Freispruch. Nach neuem Recht wäre er für das Ignorieren des «Nein» wohl verurteilt worden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Staatsanwältin den Fall weiterzieht, ist noch offen. Sie hatte für den wegen Schändung vorbestraften Influencer aus Ghana eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren sowie einen Landesverweis von zwölf Jahren gefordert.

«Travis» gaukelte den Frauen vor, ihre Karriere im Fashion-, Model- und Musikbusiness zu fördern. Um sie «aufzulockern», nutzte er den Spruch «Don’t be shy» – sei nicht schüchtern. Diesen druckte er auch auf T-Shirts und rief eine Partyreihe mit diesem Namen ins Leben.

Auf allen Vieren posieren

Die Übergriffe ähnelten sich gemäss Anklage alle: Er traf die Frauen zu Foto-Shootings und überrumpelte sie dann. Die Frauen mussten – angeblich für die Fotos – leicht bekleidet auf allen Vieren posieren. Er entblösste sich unbemerkt und überwältigte sie.

Nach den Vergewaltigungen habe er getan, als sei «nichts gewesen». Er hörte mit seinen Opfern Musik oder schaute Fotos mit ihnen an. «Den Frauen erschwerte dies die Einordnung, dass ihnen etwas Unrechtes passiert ist», sagte die Staatsanwältin. An «Leute aus der Branche» vermittelte er die Frauen nicht. Seine Anwältin forderte einen Freispruch, weil alles einvernehmlich gewesen sei.

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft