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Zürcher Polizeien sollen KI für Ermittlungen einsetzen dürfen

Keystone-SDA

KI in der Polizeiarbeit, mehr Datenaustausch und Ermittlungen im virtuellen Raum: Die Revision des Zürcher Polizeigesetzes hat am Montag im Kantonsrat eine kontroverse und stundenlange Debatte über Überwachung, Grundrechte und Datenschutz ausgelöst. Die wichtigsten Punkte und Argumente im Überblick:

(Keystone-SDA)

Worum geht es genau?

Die Revision schafft eine Rechtsgrundlage für den Datenaustausch unter den Polizeikorps sowie mit Partnerorganisationen. Ziel ist eine bessere Präventionsarbeit und mehr Effizienz im Kampf gegen Gewalt- und Sexualdelikte, Extremismus und Terror. Neu geregelt wird auch die Informationsbeschaffung im Internet. Künftig soll die Polizei mit Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts in geschlossenen Foren ermitteln können.

Zudem soll die Polizei Personendaten mit KI auswerten dürfen – allerdings nur, wenn ernsthafte Anzeichen für ein Verbrechen bestehen oder das Leben einer Person in Gefahr ist. Neu soll es auch möglich sein, den Verkehr mit unscharfen Videobildern zu überwachen. Sollten «ernsthafte Anzeichen für eine Gefahr» bestehen, soll die Polizei die Aufzeichnungen auch hochauflösend auswerten können.

Was sagen die Befürworter?

Die bürgerliche Mehrheit stellte sich geschlossen hinter die Revision. Die Vorlage trage den rechtsstaatlichen Prinzipien Rechnung, laute der Tenor. Sie sei eine angemessene Abwägung zwischen dem Schutz der Grundrechte und einer wirksamen Polizeiarbeit mit zeitgemässen Mitteln, sagte etwa der Präsident der vorberatenden Kommission, Daniel Wäfler (SVP, Gossau).

Diese Revision sei «kein revolutionärer, aber ein notwendiger Schritt», sagte Markus Schaaf (EVP, Zell). Sie passe die gesetzlichen Grundlagen an die heutigen Realitäten an. «Wer nein sagt, entscheidet sich für Stillstand und gegen die Opfer.» Die Bürgerlichen warfen der Ratslinken wiederholt vor, Täterschutz zu betreiben.

Auch Mitte, GLP und FDP plädierten für die neuen Polizeikompetenzen. «Wir vertrauen darauf, dass die Bestimmungen verantwortungsvoll eingesetzt werden und die Grundrechte von Täter und Opfer gleichermassen und verhältnismässig ausgeglichen werden», sagte Jeannette Wibmer (Mitte, Laufen-Uhwiesen). Kriminalität mache nicht an der Kantons- und Landesgrenze halt. «Der Föderalismus ist eine gute Sache, aber nicht, wenn es um Kriminalitätsbekämpfung geht», sagte Andrea Gisler (GLP, Gossau).

Was antworten die Gegner?

AL, Grüne und SP kritisierten die Revision scharf. Ihrer Ansicht nach gibt das neue Gesetz der Polizei zu viele Kompetenzen und beinhaltet «Instrumente zur präventiven Massenüberwachung». Sie äusserten grundsätzliche Datenschutzbedenken.

«Für die Datensammlung sind der Polizei mit diesem Gesetz kaum Schranken gesetzt», sagte Leandra Columberg (SP, Dübendorf). Es drohe ein «Instrument zur massenhaften Datensammlung». «Wir wollen weder eine Datensammlung auf Vorrat noch eine eine masslose Ausweitung staatlicher Überwachung zulasten der Grundrechte.»

Die linken Fraktionen forderten deshalb strengere Vorgaben. Sie plädierten für Verhältnismässigkeit, Datenschutz und Qualitätsrichtlinien. Und sie wollten auch KI aus dem Polizeigesetz streichen. Vergebens: Die bürgerliche Mehrheit schmetterte die rund zwei Dutzend Anträge auf engere Schranken ab. Die beantragten Streichungen würden eine moderne Polizei faktisch unmöglich machen, hiess es von Seiten der Bürgerlichen.

Was verspricht Sicherheitsdirektor Mario Fehr?

Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) wies die Kritik von Links zurück. «Meine Polizei nimmt niemanden ins Visier. Meine Polizei wirft auch nicht irgendwelche Fangnetze aus. Sie arbeitet rechtsstaatlich, und es gibt keine Massenüberwachung. Das ist eine Mär», sagte er im Rat.

Fehr betonte, dass am Schluss immer ein Mensch die Entscheidung treffe. «Das finde ich entscheidend», sagte der Sicherheitsdirektor und fügte an, dass das Polizeigesetz sowohl als Vorlage für andere Polizeigesetze als auch für ein mögliches Konkordat dienen werde.

Wie geht es weiter?

Die Vorlage geht nun in die Redaktionskommission und kommt in einigen Wochen für die Schlussabstimmung wieder in den Rat. «Wenn Sie wirklich ein solches Problem mit diesem Gesetz haben, alles ablehnen und der Polizei überhaupt keine zusätzlichen Kompetenzen geben wollen, dann ergreifen Sie bitte das Referendum», sagte Regierungsrat Fehr zu den Gegnerinnen und Gegnern.

Er persönlich würde diese Auseinandersetzung schätzen, schliesslich gehe es um die Sicherheit der 1,6 Millionen Menschen im Kanton. Unterschriften sammeln müsste die Ratslinke nicht. Um einen Kantonsratsbeschluss vors Volk zu bringen, genügen 45 Stimmen. Grüne, AL und SP haben zusammen 60 Sitze. Doch die Grünen sehen Fehrs Aussage mehr als Provokation. Sie würden eher kein Referendum ergreifen, teilten sie auf Anfrage von Keystone-SDA mit.

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