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Zürcher Staatsanwalt will «Parkhausmörderin» weiterhin verwahren

Keystone-SDA

Die Zürcher Staatsanwaltschaft will die als "Parkhausmörderin" bekannte 52-jährige Frau weiterhin in der Verwahrung behalten. Sie hält die Voraussetzungen für die Umwandlung in eine stationäre Massnahme für nicht erfüllt.

(Keystone-SDA) Der zuständige Staatsanwalt machte an der Verhandlung am Zürcher Obergericht vom Dienstag verschiedene Mängel im psychiatrischen Gutachten über die «Parkhausmörderin» geltend. Das Bezirksgericht Zürich hiess die Umwandlung der Verwahrung in eine stationäre Massnahme im August 2024 gut und stützte sich bei dem Entscheid hauptsächlich auf das Gutachten.

Laut Staatsanwaltschaft gibt es jedoch zwischen dem Hauptgutachten aus dem Jahr 2020 und dem Ergänzungsgutachten von 2023 Widersprüche in einem der wichtigsten Punkte. So habe es beim Gutachter offenbar eine Kehrtwende bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten einer stationären Massnahme gegeben. Im Wesentlichen geht es dabei um die Frage, wie stark eine Therapie das Rückfallrisiko senken kann.

Der Gutachter bestätigte am Dienstagmorgen während seiner Befragung, dass er von einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit ausgehe, dass im Rahmen einer fünfjährigen stationären Massnahme das Rückfallrisiko gesenkt werden könne. Neben den Fortschritten, welche die 52-Jährige in den vergangen Jahren gemacht habe, spreche auch einfach ihr fortschreitendes Alter für eine sinkende Wahrscheinlichkeit, dass sie weitere schwere Straftaten begehen könnte.

Staatsanwalt zweifelt Gutachten an

Der Staatsanwalt hingegen hielt die positive Prognose bezüglich den Erfolgsaussichten einer Therapie für zu wenig belegt. Die Widersprüche zu dieser zentralen Frage in den beiden Gutachten würden dazu führen, dass die Voraussetzungen für eine Umwandlung der Verwahrung in eine stationäre Massnahme nicht erfüllt seien. Es brauche ein Obergutachten, welches diesen Punkt kläre, oder zumindest ein weiteres Gutachten im Sinne einer Zweitmeinung.

Gemäss der Staatsanwaltschaft würden auch die beschränkte emotionale Empathie der Verwahrten zu einem erhöhten Risiko führen, sollte sie nach einer stationären Massnahme auf freien Fuss kommen. Auch dass sie bei ihrer Befragung am Morgen zu möglicherweise immer noch vorhandenen Gewaltfantasien keine Aussagen machte, sei problematisch. Gewaltfantasien sollen bei ihren Taten in den 1990er-Jahren eine grosse Rolle gespielt haben.

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