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Einreisen/Ausreisen

Keystone

Wer braucht ein Visum für die Einreise in die Schweiz, und wie lange kann ein Tourist oder eine Touristin maximal im Land bleiben? Dies und mehr erfahren Sie hier.

Für die Einreise in die Schweiz gelten je nach Herkunft unterschiedliche Regelungen.

Staatsangehörige von Ländern der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA), von den Staaten im Schengen-Raum, Israel, den USA, Kanada, Neuseeland, Australien und Singapur brauchen für die Einreise und einen Aufenthalt von 90 Tagen in der Schweiz kein Visum, sondern nur ein von der Schweiz anerkanntes Identitätspapier (Reisepass, für Staatsangehörige aus dem EU-/EFTA-Raum reicht eine amtliche Identitätskarte).

Wer länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben will, muss ein Visum beantragen. EU/-EFTA-Staatsangehörige brauchen kein Visum mehr, aber eine Aufenthaltsbewilligung.

Die meisten Staatsangehörigen aus den übrigen Ländern brauchen zur Einreise in die Schweiz und den Schengen-Raum in der Regel ein Visum.

Im Februar 2014 nahm das Stimmvolk die so genannte Masseneinwanderungs-Initiative an, die den freien Personenverkehr mit der EU in Frage stellt. Zwar einigte sich das Parlament im Dezember 2016 auf eine Lösung in der Gesetzgebung, doch die Verhandlungen über eine Beschränkung der Einwanderung und die Beziehungen zur EU gehen weiter.

Eine Liste mit detaillierten Angaben über Visumsvorgaben für sämtliche StaatenExterner Link finden Sie beim Bundesamt für Migration (pdf).

Ich komme aus einem EU-/EFTA-Staat

Staatsangehörige von Ländern der Europäischen Union (EU), der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA) und dem Schengen-Raum brauchen für die Einreise und einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Schweiz kein Visum, müssen aber eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

In der Regel muss die Aufenthaltsbewilligung vor der Einreise in die Schweiz im Heimatstaat beantragt werden. EU-Staatsangehörige können heute aufgrund des Personenfreizügigkeits-Abkommens zwischen der Schweiz und der EU eine Aufenthaltsbewilligung auch erst beantragen, wenn sie in der Schweiz sind.

Für die Einreise braucht es ein von der Schweiz anerkanntes Identitätspapier, einen Reisepass oder eine amtliche Identitätskarte aus einem EU- oder EFTA-Staat. Weitere InformationenExterner Link finden Sie beim Staatssekretariat für Migration.

Ausländerinnen und Ausländer, welche die Schweiz nach einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen wieder verlassen, müssen sich bei den lokalen Behörden abmelden und ihre Aufenthaltsbewilligung wieder abgeben.

Ich komme aus einem Nicht-EU-/EFTA-Staat

Die Schweiz hat mit etwa 40 Staaten, darunter den USA, Australien, Neuseeland, Israel und Singapur, Visumbefreiungs-Abkommen (so genannte Short Stay Visa Waiver). Diese regeln die gegenseitige Befreiung von der Visumpflicht für Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit von maximal 3 Monaten innerhalb von 6 Monaten.

Die meisten Staatsangehörigen aus den übrigen Ländern brauchen ein Visum, um in die Schweiz einreisen zu können. Gibt es Zweifel an der Finanzkraft eines Antragstellers, können die Schweizer Behörden von diesem verlangen, dass eine Drittperson für ihn eine Garantie in Höhe von 30’000 Franken unterzeichnet, um allfällig entstehende Kosten zu decken. Falls ein Antragsteller einen Sponsor braucht, erhält er die nötigen Formulare und Instruktionen von der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland.

Eine Liste mit detaillierten Angaben über die Visumsvorgaben für sämtliche StaatenExterner Link finden Sie beim Bundesamt für Migration (pdf).

Auf der Website des Bundesamts für Migration finden Sie zudem Visumsantragsformulare in verschiedenen SprachenExterner Link und eine Übersicht über häufig gestellte Fragen zum Thema EinreiseExterner Link.

Hilfreich sein kann auch die Liste der Schweizer Vertretungen (Botschaften und Konsulate) im AuslandExterner Link auf der Website des Schweizer Aussenministeriums.


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