Äschen dürfen im Aargau nicht mehr gefangen werden
Der Kanton Aargau hat den Fang der Äsche in allen Gewässern des Kantons verboten. Das Verbot gilt ab Freitag, 1. Mai. Dadurch soll die stark gefährdete Fischart in Aargauer Gewässern erhalten bleiben.
(Keystone-SDA) In den letzten drei bis vier Jahren sei die Population der Fischart massiv zurückgegangen, teilte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt am Donnerstag mit. Dies habe ein Monitoring von Äschenlarven gezeigt. «Bei den letzten Aufnahmen im Frühling 2025 blieb der Nachweis von Äschenlarven in mehr als 60 Prozent der untersuchten Strecken aus.»
In der Limmat seien keine, in der Reuss nur noch an einem Standort Larven festgestellt worden. Im Rhein, der Aare und in drei von vier Aare-Zuflüssen seien Larven gefunden worden – allerdings auch dort mit mässigen Dichten.
Gewässer sollen besser beschattet werden
Der Regierungsrat wolle nun die Voraussetzungen schaffen, um das Überleben der Äsche in den Aargauer Gewässern sicherzustellen, , hiess es in der Mitteilung weiter. Die kantonale Fischereikommission begrüsse diese Schonzeit.
Nebst der Schonzeit soll der Lebensraum für die Fische aufgewertet werden. So sollen unter anderem Massnahmen zur Verbesserung der Laich- und Jungfischhabitate umgesetzt sowie die Beschattung von Gewässern durch Gehölze gefördert werden.
2030 werde überprüft, ob sich die Äschenbestände durch die ergriffenen Massnahmen erholen konnten. Mittelfristig sollen Äschen dann wieder gefangen werden dürfen.
Nicht nur ein Aargauer Problem
Das Umweltdepartement nannte in der Mitteilung mehrere Gründe für den Rückgang der Äschen: etwa der Verlust ihres Lebensraums, mangelnde Laichplätze, Defizite in der Wasserqualität und der Nahrungsverfügbarkeit sowie «ganz besonders die Erhöhung der sommerlichen Wassertemperaturen als Folge der Klimaerwärmung».
Der Rückgang der Äschebestände sei nicht nur im Aargau zu beobachten. Im Kanton Solothurn sei der Fang der Fischart daher seit 1. Januar ganzjährig untersagt.
Der Kanton Zürich habe im Hitzesommer 2018 befristete Fangverbote erlassen, die nach wie vor in Kraft seien. Im Kanton Bern sei die Äschenfischerei und die Entnahme von Äschen seit dem 1. Januar nur noch mit einer Sonderbewilligung und deutlich strengeren Schonbestimmungen möglich.