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Österreich: Kopftuchverbot gilt – Verfassungsgericht am Zug

Keystone-SDA

Das neue Schuljahr hat in Österreich mit der Einführung eines Kopftuchverbotes für muslimische Mädchen unter 14 Jahren an Schulen begonnen.

(Keystone-SDA) Gleich am ersten Tag der neuen Regelung beantragten zwei Schwestern und ihre Mutter die Aufhebung des entsprechenden Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof, wie die Sprecherin des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilte. Die österreichische Nachrichtenagentur APA hatte über die Klage berichtet.

Laut dem Gesetz betrifft das Verbot das «Kopftuch, welches das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt». Bei Verstössen soll die Schulleitung zunächst ein Gespräch mit dem betroffenen Mädchen und seinen Eltern führen. Sollte das Kind weiterhin Kopftuch tragen, müssen die Eltern mit der zuständigen Schulbehörde sprechen. Als äusserste Massnahme drohen Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro (141 und 752 Franken).

Die Regelung war von der Regierungskoalition der konservativen ÖVP, sozialdemokratischen SPÖ und liberalen Neos beschlossen worden. Als Gründe wurden etwa die Gleichstellung von Frauen und Männern, der Schutz der individuellen Freiheit und soziale Integration genannt. Es handle sich um eine «rechtlich schwierige Abwägung» zwischen dem Schutz von Mädchen und der Religionsfreiheit, räumte Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) zuletzt in einem Interview mit dem Radiosender Ö1 ein.

Früheres Kopftuchverbot vom Verfassungsgericht aufgehoben

Eine ähnliche Regelung der ÖVP-FPÖ-Koalition aus dem Jahr 2019 war vom Verfassungsgerichtshof gekippt worden. Das Verbot war nur für Grundschulen vorgesehen. Die Richter bemängelten damals unter anderem, dass das Gesetz nur auf muslimische Mädchen abziele und nicht auf alle religiösen Kopfbedeckungen.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) kritisiert das Kopftuchverbot an Schulen. Die muslimische Dachorganisation hat angekündigt, betroffene Familien und Mädchen zu beraten und zu unterstützen. Die IGGÖ bereitet nach eigenen Angaben rechtliche Schritte gegen das Gesetz vor.

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