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Aargauer Obergericht bestätigt Freisprüche von «Argus»-Polizisten

Keystone-SDA

Das Aargauer Obergericht hat die Freisprüche von zwei Polizisten der "Argus"-Sondereinheit bestätigt. Ihnen war nach einer Festnahme 2019 Amtsmissbrauch und einfache Körperverletzung vorgeworfen worden. Laut Gericht war das Vorgehen verhältnismässig und rechtmässig.

(Keystone-SDA) Der Zugriff bei einer Tankstelle in Hunzenschwil AG am Nachmittag des 4. August 2019 beschäftigt die Aargauer Justiz noch immer. Der Einsatz der Sondereinheit galt einem zur Verhaftung ausgeschriebenen jungen Mann. Es sass als Beifahrer in einem Auto.

Es ging um Drohungen und um den Versuch, einen Brand mit einer unkonventionellen Sprengvorrichtung zu legen. Dieser Mann wurde rechtskräftig verurteilt.

Die «Argus»-Sondereinheit griff beim Einsatz auch auf den unschuldigen Lenker des Autos zu. Er wurde beim Zugriff verletzt. Er war fünf Wochen arbeitsunfähig. Er wollte als Privatkläger erreichen, dass die beiden «Argus»-Polizisten wegen einfacher Körperverletzung und Amtsmissbrauchs verurteilt werden.

Die Präsidentin des Bezirksgericht Lenzburg sprach die Beschuldigten im Juni 2025 von Schuld und Strafe frei. Dagegen erhob der Mann Berufung. Er unterlag nun in beiden Fällen, wie aus den veröffentlichten Entscheiden des Obergerichts hervorgeht.

Es stützte die Freisprüche. Der Gericht betonte, dass der Eingriff anhand der damaligen Gefahrenlage beurteilt werden müsse. Die Polizisten hätten mit bewaffnetem Widerstand rechnen müssen, weshalb ein schnelles und überraschendes Eingreifen unumgänglich gewesen sei.

Obergericht: Polizeiliches Standardvorgehen

Das Vorgehen der beschuldigten Polizisten entsprach laut Gericht exakt dem polizeilichen Standardvorgehen für die Festnahme von Personen aus einem Fahrzeug. Ausserdem zeigten Videoaufnahmen und Zeugenaussagen, dass die Beamten rücksichtsvoll reagiert hätten.

Als der Fahrer auf dem Boden liegend auf seine verletzte Schulter aufmerksam machte, nahm der Polizist laut Gericht das Knie von dessen Rücken. Der Fahrer sei nach dem Anlegen der Handschellen direkt in die Seitenlage gedreht worden. Eine übermässige Gewaltanwendung liege somit nicht vor.

Dass bei der Aktion ein unschuldiger Fahrer verletzt worden sei, sei zwar bedauerlich. Dies führe bei einer nachträglichen Betrachtung der Situation aber nicht zu einer Strafbarkeit des damals rechtmässig handelnden Polizisten.

Teure Folgen für den Kläger

Der Privatkläger unterlag vor dem Obergericht vollumfänglich. Er muss im ersten Fall die obergerichtlichen Verfahrenskosten von 2184 Franken tragen. Hinzu kommt die Entschädigung von 7926 Franken für den Verteidiger des Polizisten. Im zweiten Fall betragen die Obergerichtskosten 2256 Franken und die Entschädigung für den Verteidiger des Polizisten 9109 Franken.

Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten werden laut Obergericht auf die Staatskasse genommen. Die Gerichtskasse muss dem Verteidiger des ersten Polizisten 30’984 Franken und dem zweiten Verteidiger des zweiten Polizisten 29’052 Franken überweisen. Einem früheren Verteidiger müssen weitere 7800 Franken bezahlt werden.

Langer Weg durch die Gerichte

Ursprünglich war das Strafverfahren gegen die beiden «Argus»-Polizisten eingestellt worden. Dagegen wehrte sich der beim Zugriff verletzte Mann. Das Obergericht gab ihm teilweise recht: Es sah offene Fragen.

Im November 2023 klagte die Staatsanwaltschaft die beiden «Argus»-Polizisten wegen Körperverletzung und Amtsmissbrauchs doch noch an. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Geldstrafe von je 150 Tagessätzen. (Urteile SST.2025.243 und SST.2025.244 vom 3.6.2026)

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