Aargauer Parlament aktualisiert Personalgesetz
Der Aargauer Grosse Rat hat am Dienstag nach der ersten Beratung die Anpassungen im Personalgesetz ohne Gegenstimme gutgeheissen. Damit wird das kantonale Personalrecht nach über 20 Jahren modernisiert.
(Keystone-SDA) Das Personalgesetz vereinheitlicht unter anderem befristete und unbefristete Anstellungsverhältnisse und präzisiert die Regeln für Stundenlohnverträge. Es verbessert zudem den Schutz von Mitarbeitenden bei der Meldung von Missständen.
Weiter verankert das Gesetz für die Staatsangestellten die Möglichkeit, über das Pensionsalter hinaus weiterzuarbeiten. Die Reform flexibilisiert ausserdem die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall.
Bei den Parteien im Grossen Rat stiess die Vorlage auf viel Unterstützung. Mit Blick auf die zweite Beratung muss der Regierungsrat auf Antrag der FDP prüfen, wie es bei individuellen Löhnen mehr Bewegung eben könnte.
Nach Kritik in der Anhörung hatte der Regierungsrat seinen Vorschlag aus der Vorlage gestrichen, das Schlichtungsverfahren auf Gemeinden, Gemeindeverbände und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften auszuweiten.