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Aargauer Polizei erwischt sechs Raser bei mobilen Kontrollen

Keystone-SDA

Die Kantonspolizei Aargau hat am Sonntag bei Tempokontrollen in drei Gemeinden sechs Raser gestoppt. Zwei Motorradfahrer und eine Autofahrerin waren so viel zu schnell zu unterwegs, dass sie nicht mehr weiterfahren durften.

(Keystone-SDA) Die Kantonspolizei stand nach eigenen Angaben vom Montag für die Kontrollen mit einem mobilen Lasermessgerät in Oftringen, Rottenschwil und Oberlunkhofen im Einsatz.

Am Sonntag hiess das Aargauer Volk die Volksinitiative «Blitzerabzocke stoppen» gut, welche höhere Hürden für fixe Blitzer-Anlagen bringt. Die Kantonspolizei setzt jedoch weiterhin auf unerwartete und mobile Tempokontrollen, um Verkehrssünder zu erwischen.

Mit Tempo 109 in der 50er-Zone

So ging der Polizei in Oftringen ein 40-jähriger Autofahrer ins Netz. Er war auf der Luzernerstrasse mit 109 km/h unterwegs. Damit überschritt er die dort geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach Abzug der Toleranz um strafbare 55 km/h.

Weil der Lenker den sogenannten Raserartikel erfüllte, schaltete die Kantonspolizei die Staatsanwaltschaft ein. Diese eröffnete eine Strafuntersuchung und ordnete die Sicherstellung des Autos an. Die Kantonspolizei nahm dem Lenker den Führerausweis vorläufig ab.

18-Jähriger muss Lernfahrausweis abgeben

In Rottenschwil AG fuhr ein 18-jähriger Motorradlenker auf der Morenthalstrasse mit 133 km/h. Nach Abzug der Toleranz überschritt er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um strafbare 49 km/h.

Der 18-Jährige besass den Führerausweis erst seit knapp drei Wochen, wie die Kantonspolizei weiter mitteilte. Für das gelenkte Motorrad verfügte er lediglich über einen Lernfahrausweis. Die Kantonspolizei nahm ihm beide Ausweise zuhanden des Strassenverkehrsamts ab.

Auf der Zürcherstrasse in Oberlunkhofen AG waren schliesslich ausserorts ein 39-jähriger und ein 61-jähriger Automobilist mit 118 km/h beziehungsweise 117 km/h unterwegs. Sie konnten weiterfahren.

Einer 46-jährigen Automobilistin und einem 55-jährigen Motorradlenker nahm die Kantonspolizei hingegen den Führerausweis zuhanden des Strassenverkehrsamtes noch vor Ort ab. Die Autofahrerin war ausserorts mit 120 km/h unterwegs, der Motorradlenker mit 123 km/h. Die strafbare Geschwindigkeitsüberschreitung betrug nach Abzug der Toleranz 36 km/h beziehungsweise 39 km/h.

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