Schweiz muss für Gecaj nochmals Auslieferungsgesuch stellen
Bern - Der in Kosovo festgenommene Lehrermörder Ded Gecaj bleibt weiterhin in Auslieferungshaft. Das Bundesamt für Justiz muss noch einmal ein Auslieferungsgesuch stellen, wie Folco Galli vom Bundesamt für Justiz (BJ) gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte.
Die Schweizer Behörden hätten unmittelbar nach der Verhaftung das Justizministerium Kosovos informiert, dass sie nach wie vor um die Auslieferung von Ded Gecaj ersuchen.
Das Justizministerium habe darauf die Schweizer Behörden eingeladen, aus formellen Gründen ein neues Auslieferungsgesuch zu übermitteln, sagte Galli. Dies sei notwendig, um eine rasche Auslieferung Gecajs zu ermöglichen. Das neue Ersuchen werde bald dem Justizministerium übergeben.
Im April 2009 hatte das Oberste Gericht im Kosovo entschieden, dass Gecaj an die Schweiz ausgeliefert werden kann. Nun muss noch die höchste politische Instanz über die Auslieferung Gecajs entscheiden. Die St. Galler Behörden wollen Ded Gecaj wegen Mordes an Paul Spirig und sexuellem Missbrauch an seiner Tochter vor Gericht bringen.
Der 52-Jährige hatte 1999 Paul Spirig, den Lehrer seiner Tochter, in St. Gallen erschossen. Nach der Tat floh er in seine Heimat. Dort wurde er festgenommen. Er gestand die Tat und wurde 2000 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt - wegen Totschlags. Gecaj kam aber nach ungefähr zwei Jahren wieder frei und tauchte in der Folge unter.