Arbeitsvermittlung soll effizienter werden

Das Arbeitslosen- Versicherungsgesetz (AVIG) wird flexibler und effizienter umgesetzt. Der Nationalrat hat das revidierte Gesetz, gemäss dem die Regionalen Abeitsvermittlungszentren (RAV) künftig an der Wirkung ihrer Arbeit gemessen werden, genehmigt.
Als Zweitrat hat der Nationalrat, die grosse Kammer, am Donnerstag (15.06.) die erste, technische AVIG-Revision gutgeheissen.
Damit werden die Regionalen Abeitsvermittlungszentren (RAV) künftig an der Wirkung ihrer Arbeit gemessen, konkret an der Wiedereingliederung der Arbeitslosen, der Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit, den Aussteuerungen sowie an der Wiederanmeldung der Stellensuchenden.
Dies soll zu einem effizienteren Mitteleinsatz führen. Kantone erhalten mehr Spielraum und als Anreiz zu überdurchschnittlichen Leistungen eine finanzielle Vergütung.
Das bereitzustellende Mindestangebot an arbeitsmarktlichen Massnahmen wird aufgehoben. Das Angebot kann damit an den effektiven Bedarf angepasst werden. Der Nationalrat genehmigte die technische Revision mit 101 zu 4 Stimmen bei drei Enthaltungen; der Ständerat hat sie vergangene Woche gutgeheissen.
Die neuen Bestimmungen sollen Anfang 2001 in Kraft treten. Die Botschaft für die zweite Revision des AVIG, bei der es um einen Umbau der Versicherung geht, wird für kommenden Herbst erwartet; das Inkrafttreten ist für Anfang 2003 geplant.
swissinfo und Agenturen

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