Rentenkürzung in der Zweiten Säule
Die Finanzkrise macht's möglich: Während die Senkung des tiefstmöglichen Umwandlungssatzes für die Renten letztes Jahr im Parlament noch Schiffbruch erlitten hatte, folgt nun der Ständerat dem Nationalrat und senkt die Renten.
Mit 26 Ja ohne Gegenstimme will die kleine Parlamentskammer den so genannten Mindestumwandlungssatz für die Berechnung der Renten der beruflichen Vorsorge bis 2015 auf 6,4 Prozent senken.
Das ist für Pensionierte von zentraler Bedeutung. Bei einem Guthaben von beispielsweise 500’000 Franken in der zweiten Säule beträgt die Jahresrente beim aktuellen Mindestumwandlungssatz von 7,1% für Frauen 35’500 Franken. Beim gekürzten Satz von 6,4% sind es dagegen nur noch 32’000 Franken.
Der Bundesrat hatte eigentlich ein forscheres Tempo angeschlagen und wollte das Ziel 6,4% schrittweise bereits bis 2011 erreichen. National- und Ständerat wollen dies aber etwas langsamer angehen.
Verschiedene bürgerliche Politiker hatten angesichts der Finanzkrise für einen noch tieferen Satz votiert, weil viele Pensionskassen in Unterdeckung geraten seien.
Die Partei der Arbeit (PdA) kündete postwendend das Referendum gegen die Vorlage an. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ist dieses gegenwärtig kein Thema.

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Zweite Säule

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