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Alkohol an Kinder

Keystone

Test-Einkäufe zeigen ein erschreckendes Resultat: Kinder und Jugendliche können in vielen Schweizer Läden problemlos alkoholhaltige Getränke erstehen. Schieben fehlbare Ladenbesitzer dem ungesetzlichen Treiben keinen Riegel vor, drohen saftige Strafen.

Der Test: Im Kanton Baselland besuchten junge Testpersonen zwischen 12 und 15 Jahren im ganzen Kantonsgebiet hundert Läden und versuchten dort zumeist hochprozentige Alkoholika zu erstehen. Berücksichtigt wurden alle Ladenkategorien – vom Dorfladen über Tankstellen bis zum Discounter.

Für den Test wurden Jugendliche und Kinder ausgewählt, denen man das tiefe Alter ansah, sagte Markus Hauser, Leiter des Pass- und Patentbüros, am Dienstag (26.06.). Auch gingen sie absichtlich nicht in ihrer Wohnregion einkaufen, wo man sie kennt.

Auf diese Weise sollte untersucht werden, inwieweit das Gesetz über den Jugendschutz befolgt wird, wonach Jugendliche Bier und Wein erst ab 16 Jahren, Spirituosen, «Alcopops» und andere «härtere» Getränke sogar erst ab 18 Jahren kaufen dürfen.

Das Resultat in Baselland

Unerfreulich verliefen die Tests in 34 Läden: 20 Dorfläden, 9 Grossverteiler und 5 Tankstellen. Hauser ortet denn auch klar «Handlungsbedarf» in den Dorfläden. 1999 waren die Bestimmungen zum Jugendschutz noch in 86 von 100 betesteten Geschäften missachtet worden. Die anschliessende Informationskampagne der Behörden zeigte dann bis 2000 Wirkung.

Die 32 letztjährigen Sünder sind nun alle wieder beehrt worden. Erneut erwischt bei unerlaubtem Alkohol-Verkauf wurden drei Läden: ein Grossverteiler und zwei Tankstellen – dies jeweils mit denselben verantwortlichen Personen wie beim letzten Mal. Sie müssen nun belegen, welche konkreten Massnahmen sie ergreifen.

Baselland ist repräsentativ

Das Beispiel Baselland sei repräsentativ für die gesamte Schweiz, sagte Alan Knaus, Pressesprecher der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme gegenüber swissinfo. Vor Baselland habe man ähnliche Tests im Kanton Bern durchgeführt. Die Resultate seien durchaus vergleichbar.

Beschilderung und Sensibilisierung

Laut Alan Knaus sind Landebesitzer dazu aufgerufen, in ihren Lokalen gut lesbare Schilder anzubringen, aus denen unmissverständlich hervorgeht, dass an Jugendliche kein Alkohol verkauft wird. Noch wichtiger ist zudem die Sensibilisierung des Personals: Es ist gefordert, im Zweifelsfall das Alter einer Käuferin oder eines Käufers abzuklären. «Die sauberste Sache wäre, wenn alle Kundinnen zwischen 16 und 25 ihren Ausweis unaufgefordert vorweisen müssten. Eine derart einschneidende Massnahme ist allerdings im Moment nicht umsetzbar. Das würden weder Ladenbesitzer noch Kundschaft mitmachen.»

Verzeigungen

In Baselland wurden nach den Testeinkäufen von 2000 die Fehlbaren verzeigt. Nach der zweiten Serie in diesem Jahr wird dies erneut geschehen. Es drohen Bussen bis zu 40’000 Franken. Markus Hauser kündigte für das laufende Jahr weitere Testkäufe an. Unverbesserlichen Händlern droht der Entzug des Patents für den Verkauf von alkoholhaltigen Getränken.

Felix Münger und Agenturen

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