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Kampf dem illegalen Kaviar-Handel

Die Schweiz verschärft die Massnahmen gegen den illegalen Handel mit Kaviar. Ab sofort muss jede Kaviardose eine Etikette tragen, welche dem Inhalt die legale Herkunft bescheinigt. Zudem müssen alle Kaviarhändler registriert sein.

Die Europäische Union habe vor einigen Monaten ebenfalls entsprechende Verschärfungen eingeführt, teilte das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) mit. Seit 1998 unterliegen die Störe und damit auch ihre Eier, der Kaviar, dem Artenschutz-Abkommen CITES.

Kaviar darf nur importiert werden, wenn sowohl das Exportland als auch die Schweiz dies bewilligt haben. Die Bewilligungspflicht gilt auch für Private. Bisher durften Reisende bis zu 250 Gramm Kaviar ohne Bewilligung einführen. Nun gilt eine Obergrenze von 125 Gramm.

Die Verschärfungen seien nötig, weil weltweit nach wie vor ein grosser Teil des gehandelten Kaviars illegal gewonnen werde – meist im Kaspischen Meer. Schätzungen gehen von einem illegalen Anteil von 80 bis 90% aus.

Die Schweiz sei jedoch dank strenger Kontrollen schon seit Jahren nicht mehr attraktiv für den illegalen Kaviarhandel, teilte das BVET weiter mit.

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