Aufstockung bei forensischer Fachstelle muss vor den Kantonsrat
Der Zürcher Regierungsrat muss die zusätzliche jährliche Ausgabe von 459'000 Franken für die Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management dem Kantonsrat vorlegen. Er hätte nicht in Eigenregie darüber entscheiden dürfen, wie das Bundesgericht festhält.
(Keystone-SDA) Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Privatperson gutgeheissen, die gegen den Regierungsratsbeschluss vom April 2025 eine Stimmrechtsbeschwerde einreichte. Der Entscheid sah eine zusätzliche, jährlich wiederkehrende Ausgabe von 459’000 Franken für die Fachstelle für forensische Bewertung und Risikomanagement (FFA) vor. Insgesamt sollten der Fachstelle ab diesem Jahr rund 1 Million Franken zur Verfügung stellen.
Diesen Beschluss hat das Bundesgericht in einem am Donnerstag publizierten Urteil aufgehoben. Es stützt die Sicht des Beschwerdeführers, wonach keine gebundene Ausgabe vorliegt, die der Regierungsrat alleine beschliessen darf. Vielmehr ist es eine neue Ausgabe, die der Kantonsrat absegnen muss und die dem fakultativen Referendum untersteht.
Nicht explizit genannt
Der Regierungsrat darf über neue wiederkehrende Ausgaben bis 400’000 Franken selbst entscheiden sowie über gebundene Aufgaben. Eine Ausgabe gilt als gebunden, wenn sie in einem Gesetz vorgesehen ist oder zur Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Verwaltungsaufgaben zwingend erforderlich ist.
Der Regierungsrat verwies in seiner Stellungnahme unter anderem auf das Zürcher Polizei- und Gewaltschutzgesetz, das den Einsatz der Fachstelle notwendig machte. Diese Rechtssätze sehen laut Bundesgericht aber nicht die Einführung eines übergeordneten Bedrohungsmanagements oder einer Fachstelle vor.
Es seien Alternativen möglich, wie die Dienstleistungen der FFA erbracht werden könnten. Damit liege keine zwingende und somit gebundene Ausgabe, sondern eine neue über 400’000 Franken. Deshalb darf der Kantonsrat mitreden. (Urteil 1C_258/2026 2.2.2026)