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Bündner Auftrag fordert mehr Kontrollen im Kampf gegen die Mafia

Keystone-SDA

Die Churer Mitte-Grossrätin Sandra Maissen (Die Mitte) hat im Bündner Parlament einen Motion mit dem Titel "Konsequente Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Graubünden" an die Regierung eingereicht. Maissen und die 38 Mitunterzeichner aus verschiedenen Parteien beauftragen Chur, eine Reihe von Massnahmen zu ergreifen.

(Keystone-SDA) Die von den Parlamentariern vorgeschlagenen Massnahmen sind in vier Punkte unterteilt, um sicherzustellen, dass der Kampf gegen die organisierte Kriminalität «in verbindliches, nachprüfbares Handeln mündet und es nicht bei Absichtserklärungen und Treffen bleibt», heisst es im Auftrag.

Unter den Forderungen befindet sich auch jene, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten bezüglich der Anforderung eines Strafregisterauszugs für Drittstaatsangehörige maximal auszuschöpfen.

Erst vergangene Woche erklärte Regierungsrat Peter Peyer (SP) gegenüber Keystone-SDA, dass das kantonale Amt für Migration und Zivilrecht prüfe, ob eine regionale Lösung für einen Strafregisterauszug eingeführt werden könne. Konkret: In Regionen, in denen die Situation risikobehaftet ist, könnte künftig ein Auszug verlangt werden. Die Massnahme befinde sich, so Peyer, in der Analysephase.

Mehr Kontrollen verlangt

Die Rätinnen und Räte fordern von der Regierung auch die Einrichtung eines neuen, verbindlichen Verfahrens. Vor der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung muss der Kanton systematisch prüfen, ob in anderen Kantonen hängige oder abgeschlossen ausländerrechtliche Verfahren, Verweigerungen von Bewilligungen, Widerrufsverfahren oder sicherheitsrelevante Informationen vorliegen. Diese Daten, die aus den Informationssystemen des Bundes stammen, müssen dokumentiert und in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.

Die Grossräte fordern zudem die Einführung eines Kontrollsystems für Domizilgesellschaften sowie für Unternehmen, die ein «hohes Risiko für Geldwäscherei oder organisierte Kriminalität» aufweisen. Diese Massnahme soll in Zusammenarbeit mit verschiedenen kantonalen Ämtern, der Kantonspolizei Graubünden, der Staatsanwaltschaft, den Gemeinden, Vermietern, Treuhändern und Notaren umgesetzt werden. Neben dem Aufspüren von Scheinfirmen sollen auch die wirtschaftlich berechtigten Personen identifiziert und Missbräuche sanktioniert werden, «und zwar dauerhaft».

Die Regierung wird ausserdem beauftragt, die Einrichtung einer zentralen Meldestelle für Verdachtsfälle von Scheinfirmen zu prüfen.

Die Bündner Regierung muss nun zum Auftrag Stellung nehmen und dieser kommt danach ins Bündner Parlament.

Motionen im Bundesparlament angenommen

Bezüglich organisierter Kriminalität hat sich auch national etwas getan. Vergangene Woche haben der National- und der Ständerat in Bern zwei SVP-Motionen angenommen, die forderten, dass Ausländer künftig keine Aufenthaltsbewilligung mehr erhalten sollen, wenn sie in der Vergangenheit wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden – auch im Ausland.

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