Basel-Stadt erlässt bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldnähe
Im Kanton Basel-Stadt gilt ab Freitag, 12 Uhr ein bedingtes Feuerverbot. Dieses gilt bis auf Widerruf im Wald und bis zu einem Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand. Dies teilte das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) am Freitagmorgen mit.
(Keystone-SDA) Grund dafür sind die anhaltende Hitze und ausbleibende Niederschläge, wie es heisst. Vielerorts sei die Streuschicht trocken und aufgrund der hohen Temperaturen und niedriger Luftfeuchtigkeit hoch entzündlich. Die Waldbrandgefahr liege bei Stufe 3 von 4 (erheblich).
Vom Verbot ausgenommen sind fest eingerichtete Feuerstellen, wie das WSU schreibt. Mitgebrachte Grills jeglicher Art dürften jedoch nicht betrieben werden. Zudem dürften auch keine Laternen oder Heissluftballons steigen gelassen werden, die durch ein offenes Feuer betrieben würden.
Weiter untersagt sei es, brennende Zigaretten oder andere Rauchwaren und Streichhölzer wegzuwerfen, heisst es weiter. Feuer seien ständig zu beaufsichtigen, Funkenflug umgehend und Glut vor verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen.