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Baselbieter Justizaufsicht vorerst nur mit zwei Mitgliedern

Keystone-SDA

Die Baselbieter Fachkommission zur Aufsicht über Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft muss vorerst mit zwei statt drei Personen auskommen. Der Landrat hat dies am Donnerstag einstimmig entschieden.

(Keystone-SDA) Das Aufsichtsgremium wird fürs erste nur aus den beiden von der Regierung vorgeschlagenen und bisherigen Mitgliedern bestehen. Es sind dies Rolf Grädel, ehemaliger Generalstaatsanwalt des Kantons Bern und Dora Weissberg, ehemalige Leitende Staatsanwältin des Kantons Basel-Stadt. Sie wurden in stiller Wahl bestätigt.

Gemäss Vorschlag der vorberatenden Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) soll eine Revision des kantonalen Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung abgewartet werden, bis das gerichtliche Mitglied gewählt wird. Dies segnete das Parlament einstimmig ab.

Das Gesetz erfordert derzeit, dass es sich bei mindestens einem Mitglied um eine Person handelt, die ein Präsidium an einem Baselbieter Gericht innehat.

Bei den aktuell vorgeschlagenen Kandidierenden für die Amtsperiode 2026 bis 2030 ist das jedoch nicht der Fall. Auf die zurücktretende Monika Roth sollte Niklaus Ruckstuhl folgen, der nebenamtlicher Richter am Kantonsgericht ist, aber kein Präsidium hält.

Im März hatte der Landrat das Geschäft auf deren eigenen Antrag an die JSK überwiesen. Im Rahmen dieser Beratung hielt das Kantonsgericht an Ruckstuhls Nomination fest – er sei der geeignetste Kandidat und führe auch Vorsitz in Verfahren. Die Kommission stellte sich am Ende aber auf den Standpunkt, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht verwässert werden dürften, wie es in ihrem Bericht heisst.

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