The Swiss voice in the world since 1935
Top Stories
Schweizer Demokratie
Newsletter

Basler Grosser Rat für gerichtliche Überprüfung von Freiheitsentzug

Keystone-SDA

Wer in Polizeigewahrsam ist, soll auch nachher eine richterliche Prüfung des Freiheitsentzugs verlangen dürfen. Der Basler Grosse Rat hat am Mittwochabend eine Motion, die eine entsprechende Bestimmung im kantonalen Polizeigesetz fordert, an die Regierung überwiesen.

(Keystone-SDA) Mit 73 zu 19 Stimmen bei 1 Enthaltung fiel der Entscheid für die Erstüberweisung deutlich aus, da die SP-Motion von der Basta bis zur SVP Unterstützung fand. Lediglich bei der LDP sprach sich die Fraktionsmehrheit dagegen aus, die Mitte-EVP war für Stimmfreigabe.

Motionärin Hanna Bay sagte, eine solche von der Bundesverfassung garantierte Bestimmung sei im Gegensatz zu anderen Kantonen nicht im Basler Polizeigesetz verankert, lediglich im Hooligankonkordat. Das Recht gelte zwar, wenn sich die eine Person in Polizeigewahrsam befinde, nachher aber nicht mehr.

LDP warnt vor Aufblähung des Rechtssystems

Mit der derzeitigen gesetzlichen Situation müssten Betroffene erst eine Verfügung verlangen. Somit dauere es unter Umständen Jahre, bis feststeht, ob der polizeiliche Eingriff rechtens war oder nicht, sagte Bay.

Lukas Faesch (LDP) warnte davor, dass damit das Rechtssystem weiter aufgebläht werde. Schon jetzt stünden festgenommenen und entlassenen Personen Rechtswege offen.

Ein Vorfall, bei dem Betroffene wohl von einer solchen gerichtlichen Überprüfung des Freiheitsentzugs Gebrauch gemacht hätten, war der Polizeikessel an der 1. Mai-Demonstration 2023 in Basel. Im Anschluss stellten 66 Personen, die in diesem Kessel festgehalten worden waren, Gesuche um Erlass einer Feststellungsverfügung zu diesem Polizeieinsatz.

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft