Berner Kantonsparlament senkt Hürden für energetische Sanierungen
In gewissen Bauzonen des Kantons Bern lassen sich energetische Sanierungen an der Gebäudehülle künftig mit weniger Bürokratie durchführen. Der Grosse Rat hat am Mittwoch die entsprechende Änderung des Baubewilligungsdekrets einstimmig bewilligt.
(Keystone-SDA) Damit benötigen energetische Sanierungen an der Gebäudehülle in Gewerbe-, Industrie- und Arbeitszonen in Zukunft keine Baubewilligung mehr. Die Gemeinden erhalten zudem die Kompetenz, diese Bewilligungsfreiheit auf weitere, ästhetisch wenig empfindliche Zonen auszuweiten.
Für aussen aufgestellte Luftwärmepumpen bei Ein- und Zweifamilienhäusern wird neu eine Meldepflicht anstelle des bisherigen Bewilligungsverfahrens gelten. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass sie die Lärmschutzvorgaben einhalten.
Das Kantonsparlament setzt damit zwei überwiesene Vorstösse aus der Feder der Grünen respektive der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission um. Möglich wird das durch eine jüngst erfolgte Anpassung des Bundesrechts.