Bewilligungen für St. Galler Sportschiessanlagen sind umstritten
Die St. Galler Regierung will mit einer Revision des Militärwesens eine Bewilligungspflicht für Sportschiessanlagen einführen. Die vorberatende Kommission spricht sich dagegen aus.
(Keystone-SDA) Das Gesetz über das Militärwesen stammt noch aus dem Jahr 1941. Es gebe darin lediglich drei Artikel, schrieb die Regierung in der Vorlage. In einem davon werde die Aufhebung des Militärgesetzes von 1881 geregelt. Die darin erwähnten kantonalen Truppen seien 2003 abgeschafft worden.
Im zweiten Artikel gehe es um die Funktion der Sektionschefin oder des Sektionschefs. Diese Stelle ist bisher unter anderem für die Durchführung von Inspektionen zuständig. Zahlreiche der Aufgaben würden inzwischen digital gelöst oder durch das Kreiskommando umgesetzt, erklärte die Regierung. Sie will die Funktion streichen.
Mit dieser Abschaffung ist die vorberatende Kommission einverstanden. Die Abläufe würden damit «effizienter organisiert und Zuständigkeiten klar gebündelt», heisst es in der Mitteilung vom Dienstag.
Keine Zustimmung gibt es hingegen für eine geplante Neuerung. Die Regierung will mit der Revision eine gesetzliche Bewilligungspflicht für Sportschiessanlagen einführen. Bisher brauchte es dafür im Kanton St. Gallen keine Bewilligung. Gemeint sind etwa «Vorderlader-, Kleinkalibergewehr-, Armbrust-, Druckluft-, Dynamic-Shooting- und Jagdschiessanlagen».
«Kein öffentliches Interesse»
Privatpersonen sowie Vereine, die eine solche Anlage betreiben wollten, hätten sich für sicherheitstechnische Belange bislang auf freiwilliger Basis an das Amt für Militär und Zivilschutz gewandt, umschrieb die Regierung die Praxis.
Eine Behebung von allfälligen Mängeln konnte aber nicht eingefordert werden. Es gebe weder eine gesetzliche Meldepflicht noch ein verbindliches Prüfverfahren. Aus Sicht der Regierung braucht es eine rechtliche Grundlage mit einer Bewilligungspflicht, damit «ein sicherer Betrieb solcher Anlagen gewährleistet werden kann».
Für die Kommission besteht dafür aber «kein hinreichendes öffentliches Interesse». Sie will die Neuerung aus dem Gesetz streichen. Die Prüfung im bisherigen Baubewilligungsverfahren reiche aus. Zudem würde eine Bewilligungspflicht «einen nicht gerechtfertigten Verwaltungsaufwand» auslösen.
Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich im Juni in erster und im September in zweiter Lesung beraten.