Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Bezirksgericht Zürich spricht Daniel Stricker frei

Rund 60 Personen demonstrierten am 23. Mai 2020 gegen den Corona-Lockdown. Unter ihnen war Massnahmenkritiker Daniel Stricker, der deswegen am Dienstag vor Bezirksgericht Zürich steht. (Archivbild) KEYSTONE/ENNIO LEANZA sda-ats

(Keystone-SDA) Das Bezirksgericht Zürich hat den Corona-Massnahmenkritiker Daniel Stricker am Dienstag freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen im Mai 2020 an einer illegalen Corona-Kundgebung in Zürich teilgenommen zu haben.

Das Statthalteramt Zürich verurteilte Stricker im März 2022 per Strafbefehl zu einer Busse von 800 Franken wegen Verstosses gegen das in der Covid-Verordnung verankerten Kundgebungsverbots mit mehr als fünf Personen. Er soll einer polizeilichen Anweisung, die Kundgebung zu verlassen, nicht Folge geleistet haben.

Das Bezirksgericht hat dieses Strafbefehl nun aufgehoben. Das Gericht folgte Strickers Argumentation, dass er als Journalist, und nicht als Teilnehmender vor Ort war. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft