
Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen RAF-Terroristin Becker
(Keystone-SDA) Bern – Die deutsche Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker erhoben. Ihr wird vorgeworfen, als Mittäterin am Attentat auf den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback vom 7. April 1977 beteiligt gewesen zu sein.
Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte den Haftbefehl gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker Ende letztes Jahr vorerst aufgehoben. Das Gericht ordnete an, sie aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Sie war Ende August 2009 verhaftet worden.
Becker war zwar dringend der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 tatverdächtig. Einen ausreichenden Haftgrund für die Untersuchungshaft sah der Bundesgerichtshof aber nicht. Gegen Becker wird bereits seit April 2008 wegen einer möglichen Beteiligung am Buback-Attentat ermittelt.