The Swiss voice in the world since 1935

Bundesgericht: Perverser Zürcher bleibt in Untersuchungshaft

(Keystone-SDA) Ein 52-jähriger Zürcher bleibt in Untersuchungshaft. Er hatte sich unter Angabe einer realen Adresse als Mutter mit Tochter ausgegeben, die angeblich geschlachtet werden möchten. Das Bundesgericht hat sein Haftentlassungsgesuch wegen Fluchtgefahr abgewiesen.

Der wegen Raubmord vorbestrafte Mann hatte im August 2010 ein Inserat auf eine Internetseite für Sadisten und Masochisten gestellt. Darin beschrieb er sich als junge Mutter mit einer 12 Jahre alten Tochter, die sich gerne einem strengen Sadisten unterwerfen würden und sich allenfalls sogar töten liessen.

Mit der Schweiz verbunden

Mail an verdeckten Ermittler

Ein verdeckter Ermittler der Zürcher Kantonspolizei wurde auf das bizarre Inserat aufmerksam und gab sich als Interessent aus. In einem E-Mail bekräftigte der Mann im Namen der falschen Mutter seine Absichten und gab an, dass man sie jederzeit zu Hause abholen könne. Dazu gab er eine tatsächlich existierende Adresse an.

Seinem Mail fügte er das Bild einer nackten Frau und eines jungen Mädchens an, bei denen es sich allerdings nicht um die an der angegebenen Adresse wohnhaften Personen handelte.

Unter dem Vorwurf, die mögliche Entführung oder gar den Tod der genannten Frau und ihrer Tochter in Kauf genommen zu haben, wurde der Betroffene im Oktober 2010 in Untersuchungshaft genommen. Im Januar wurde die U-Haft bis Juli 2011 verlängert. Das Bundesgericht hat sein Entlassungsgesuch nun abgewiesen.

Flucht in bolivianisches «Sklavencamp»

Laut dem Urteil haben die Zürcher Behörden zu Recht Fluchtgefahr bejaht. Dem Inhaftierten drohe eine mehrjährige Freiheitsstrafe und möglicherweise gar die Verwahrung. Gemäss seinen eigenen Angaben gegenüber der Polizei habe er 2008 beabsichtigt, nach Bolivien zu verschwinden.

Ein Deutscher soll ihm angeboten haben, dort für 20’000 Euro in seinem «Sklavencamp» unterkommen zu können. Dort würde er, bei einem ansonsten sorgenfreien Leben, von Militärangehörigen gequält und dann irgendwann getötet.

Laut Bundesgericht mag diese Absicht zwar lediglich einer bizarren Phantasie entsprungen und mit Suizidabsichten verbunden gewesen sein. Angesichts der drohenden Sanktionen bestehe allerdings durchaus eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass er sein Vorhaben in die Tat umsetzen könnte.

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft