Bundesgericht stützt Verkaufsverbot für Einweg-E-Zigaretten
Das Verkaufsverbot für Einweg-E-Zigaretten im Wallis ist rechtens. Das Bundesgericht hat Beschwerden der Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels, von Philip Morris Switzerland und weiteren Parteien abgewiesen.
(Keystone-SDA) Das Verbot gilt seit Mai 2025. Der Grosse Rat des Kantons Wallis hatte die entsprechende Gesetzesänderung 2024 beschlossen und den Verkauf von elektronischen Einwegzigaretten unter Strafandrohung verboten.
Die Lausanner Richter erachten die Regelung als mit dem Bundesrecht vereinbar, wie aus einem am Mittwoch publizierten Urteil hervor geht. Die Bestimmung diene dem Umwelt- und Gesundheitsschutz. Zwar habe der Bundesrat die Kompetenz, solche Produkte zu verbieten. Er habe davon aber bisher keinen Gebrauch gemacht. Den Kantonen sei es deshalb erlaubt, selber Verbote zu erlassen. Der Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit sei verhältnismässig.